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Verordnung: Die gegen den Heege-Waldfrevel erlassene Verordnung soll härter angewendet werden. Die erfolgten Anzeigen, Untersuchungen und erfolgten Abstrafungen sind dem Oberförster in Jägersburg vierteljährlich zu melden
Verordnung: Die gegen den Heege-Waldfrevel erlassene Verordnung soll härter angewendet werden. Die erfolgten Anzeigen, Untersuchungen und erfolgten Abstrafungen sind dem Oberförster in Jägersburg vierteljährlich zu melden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> U Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei >> U.3 Forst- und Jagdvergehen, Forstgericht
Darmstadt, 1795 Oktober 24
Sachakte
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