Johannes Finck genannt Scheidenmecher, Kleriker des Bistums Würzburg und öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass in seiner...
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1237
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
1487 Oktober 3
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... ym iare als man czalt nach Cristi unsers Hernn gepurt tusentvierhundirtsibenundachtzig in der funften Romertzal tzu latin indicio genant herschung des allerheigsten in Got vaters unsers hern hern Innocencii von gotlicher fursichtikeit babstis des achten im dritten iar siner cronunge am Mitwochen der do was der dritte tag dez mands October czu latin genant vor mittage umb prime cziit ader nahe dabye in mynem undengeschriben notarien huse am erne bie der fordern thore
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johannes Finck genannt Scheidenmecher, Kleriker des Bistums Würzburg und öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass in seiner und der Zeugen Gegenwart Jost Rospach, Bürger von Geisa im Bistum Würzburg, erzählt hat, wie er vor Zeiten durch ein Urteil des Gerichts Geisa Recht zugesprochen bekommen hat in Bezug auf Ansprüche, die er gegenüber Johann (Henn) Albrecht, Bürger von Geisa, betreffs einiger Äcker in Geisa stellte. Daraufhin haben Johann Albrecht und seine Gegenpartei an die Schöffen des Gerichts Fulda, an der Münze genannt, appelliert, die gegen Jost und für die Gegenpartei des Johann Albrecht ein Urteil gesprochen haben, das Jost bedrückt. Weil seit diesem Urteil noch nicht zehn Tage vergangen sind, legt Jost vor dem öffentlichen Notar und den Zeugen sowie vor Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, wegen der Bedrückung Berufung ein, erklärt, der Berufung rechtmäßig nachkommen zu wollen und unterstellt sich mit seinem Hab und Gut dem Schutz des Abtes. Des Weiteren bittet er den Notar in richtiger Form um ein oder mehrere Notariatsinstrumente (und bat dez halben von myr notar zu ersten zu andern und zu dritten fliszig noch flisziger und allerfliszigist wie er daz ym nechtn biten und ersuchen sulle im apostolos testimoniales zu latin genannt auch eyns ader mehr instrument zu machen), die er für sein Bekenntnis benötigt. Ausstellungsort: [Fulda] Haus des Notars Johannes Finck am Vorderen Tor. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (In gotis namen amen. Kunt sie allermenlich daz im iar nach Christi geburt romertzal babsts cronunge als czu rucke ym hindengeschrieben instrument vortzeichent ist off Mitwochen der do was der sibeczehend tag Octobris [1487 Oktober 17] umb vesper czyt ader nadaby in iungher Michel Schenckn [Junker Michael Schenk] huse zu Fuld [Fulda] itzunt schultheisz han ich Johannes Finck genant Scheydenmecher solichen hyndengemelten beruff [Berufung] und appellacion [Appellation] vorkundiget dem obgemelten schultheis als dem richter im der selben appellacien gleublich abschrifft gegeben, die er als balde zu sich genommen hat. Da bie sind gewest die ersamen Telde Schnyder [Berthold Schneider] und Mathis Hapff [Matthias Hapf], burgere und ynwoner czu Fulde getzugen hirtzu geheuscht und gebeten. Johannes Finck dictus Scheydenmecher auctoritate imperiali notarius scripsit et subscripsit).
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Friedrich (Fritz) Koch der Fleischhauer (der Fleischauwer), Johann (Hans) Lych, beide Bürger in Fulda, Laien des Bistums Würzburg
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johannes Finck genannt Scheidenmecher, Kleriker des Bistums Würzburg und öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass in seiner und der Zeugen Gegenwart Jost Rospach, Bürger von Geisa im Bistum Würzburg, erzählt hat, wie er vor Zeiten durch ein Urteil des Gerichts Geisa Recht zugesprochen bekommen hat in Bezug auf Ansprüche, die er gegenüber Johann (Henn) Albrecht, Bürger von Geisa, betreffs einiger Äcker in Geisa stellte. Daraufhin haben Johann Albrecht und seine Gegenpartei an die Schöffen des Gerichts Fulda, an der Münze genannt, appelliert, die gegen Jost und für die Gegenpartei des Johann Albrecht ein Urteil gesprochen haben, das Jost bedrückt. Weil seit diesem Urteil noch nicht zehn Tage vergangen sind, legt Jost vor dem öffentlichen Notar und den Zeugen sowie vor Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, wegen der Bedrückung Berufung ein, erklärt, der Berufung rechtmäßig nachkommen zu wollen und unterstellt sich mit seinem Hab und Gut dem Schutz des Abtes. Des Weiteren bittet er den Notar in richtiger Form um ein oder mehrere Notariatsinstrumente (und bat dez halben von myr notar zu ersten zu andern und zu dritten fliszig noch flisziger und allerfliszigist wie er daz ym nechtn biten und ersuchen sulle im apostolos testimoniales zu latin genannt auch eyns ader mehr instrument zu machen), die er für sein Bekenntnis benötigt. Ausstellungsort: [Fulda] Haus des Notars Johannes Finck am Vorderen Tor. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (In gotis namen amen. Kunt sie allermenlich daz im iar nach Christi geburt romertzal babsts cronunge als czu rucke ym hindengeschrieben instrument vortzeichent ist off Mitwochen der do was der sibeczehend tag Octobris [1487 Oktober 17] umb vesper czyt ader nadaby in iungher Michel Schenckn [Junker Michael Schenk] huse zu Fuld [Fulda] itzunt schultheisz han ich Johannes Finck genant Scheydenmecher solichen hyndengemelten beruff [Berufung] und appellacion [Appellation] vorkundiget dem obgemelten schultheis als dem richter im der selben appellacien gleublich abschrifft gegeben, die er als balde zu sich genommen hat. Da bie sind gewest die ersamen Telde Schnyder [Berthold Schneider] und Mathis Hapff [Matthias Hapf], burgere und ynwoner czu Fulde getzugen hirtzu geheuscht und gebeten. Johannes Finck dictus Scheydenmecher auctoritate imperiali notarius scripsit et subscripsit).
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Friedrich (Fritz) Koch der Fleischhauer (der Fleischauwer), Johann (Hans) Lych, beide Bürger in Fulda, Laien des Bistums Würzburg
Lönnecker, Notariat in Hessen, Nr. 571 gibt den Nachnamen des Notars irrig mit Strick wieder.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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