Jörg von Giech, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums Franken, schließt sich in dem Rechtstreit: Ludwig Rupp zu Unterlimpurg (Kläger), der auf Wunsch seines seligen Vaters 17 Jahre lang seine verstorbene Schwester Agnes, genannt Engele, die "nit in vollkomner vernunft gewesen", versorgt und beherbergt hat, ./. Balthasar Beck zu Enslingen (Beklagter), bei welchem besagte Agnes ihre letzten Jahre zugebracht hat, auf Herausgabe des Nachlasses (siehe U 1743 mit Inserten), der vom klägerischen Prokurator Johann Mor mehrfach vorgetragenen Meinung an, dass die vom Anwalt des Beklagten, Thomas Orgler von Hall, vorgelegten Vollmachten formal unzureichend seien, stellt diesem nach Ankündigung, an das königliche Hofgericht appellieren zu wollen, aber trotz juristischer Bedenken und persönlicher Missbilligung ("frevenlich, unbillich, vermeinte appellac[i]on") die gewünschten Apostelbriefe aus und setzt eine vierteljährige Frist zum Nachweis der erfolgten Berufung.
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