Urbar über die Güter, die von Eustachius Freiherrn von Törring an Salome von Altenau, und von dieser an das Domkapitel Salzburg gelangt sind (vgl. Nr. 307).
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Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten, BayHStA, Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten 6
GL Mühldorf 355
Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten
Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten >> 1. Güterverwaltung >> 1.01. Güterverwaltung im allgemeinen >> 1.01.1. Amtsbücher
1657-1712
Enthält: "Urbarium aller und ieder Gult, Khüchel und Traidtdienst, so die im Hochlobl. Ertzstufft Saltzburg inner und ausser Gebürgs ligente, von dem wolgebornen Herrn, Herrn Eustachio Freyherrn von und zu Terring an die Edle fraw Salomee von Altenaw und deren Erben und von dannen an ein Hochwürdig Thumcapitl zu Saltzburg gelangte Undterthonen, Ime dem Thumbcapitl von freyaigenthumblicher Grundtherrschafft wegen iährlich zu diennen schuldig, und also nach ausweißung der daruber gefiehrten Raittungen würckhlich gedient haben, auß dem Anno 1607 gemachten Urbario umbgeschriben und verferttigt im iahr 1657".
Dieser Band verzeichnet die Natural- und Geldabgaben der ehemals Törringschen bzw. Altenauischen Urbarsuntertanen "inner und ausser Gebürgs" des Salzburger Domkapitels auf der Grundlage eines 1607 angelegten Urbars.
Die Gliederung wurde nach folgenden Ämtern vorgenommen:
1. Anthering (Gde. Oberndorf, Ger.bezirk Salzburg) und Pebering (Gde. Eugendorf, Ger.bezirk Salzburg), fol. 0-62v.
Fol. 63 leer.
2. Die nach Seehaus (Gde. Ringham, Lkr. Laufen) gehörigen Ämter, fol. 64v-115v. Fol. 116 und 117 leer.
3. Pietling (Lkr. Laufen), fol. 118-131. Fol. 132 leer.
4. Radstadt (Ger.bezirk Salzburg), fol. 133-145
5. Pongau, fol. 146-168
Die Einträge sind analog zum 1653 angelegten Urbar gestaltet (Nr. 5, vgl. dort). Die Nachträge bei den Abgabepflichtigen reichen hier ebenfalls in der Regel bis zum Ende des 18., in Ausnahmefällen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts (1803). Parallel zum Urbar von 1653 sind auch die Zahlungsvermerke durch die auf der rechten Seite eingetragenen Jahreszahlen bis 1712/19 geführt. Am Ende ist ein alphabetisches Personenregister beigebunden.
37 x 25 cm; 168 Bl. + Register, mit blindgepreßtem weißem Leder überzogener originaler Pappeinband.
Dieser Band verzeichnet die Natural- und Geldabgaben der ehemals Törringschen bzw. Altenauischen Urbarsuntertanen "inner und ausser Gebürgs" des Salzburger Domkapitels auf der Grundlage eines 1607 angelegten Urbars.
Die Gliederung wurde nach folgenden Ämtern vorgenommen:
1. Anthering (Gde. Oberndorf, Ger.bezirk Salzburg) und Pebering (Gde. Eugendorf, Ger.bezirk Salzburg), fol. 0-62v.
Fol. 63 leer.
2. Die nach Seehaus (Gde. Ringham, Lkr. Laufen) gehörigen Ämter, fol. 64v-115v. Fol. 116 und 117 leer.
3. Pietling (Lkr. Laufen), fol. 118-131. Fol. 132 leer.
4. Radstadt (Ger.bezirk Salzburg), fol. 133-145
5. Pongau, fol. 146-168
Die Einträge sind analog zum 1653 angelegten Urbar gestaltet (Nr. 5, vgl. dort). Die Nachträge bei den Abgabepflichtigen reichen hier ebenfalls in der Regel bis zum Ende des 18., in Ausnahmefällen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts (1803). Parallel zum Urbar von 1653 sind auch die Zahlungsvermerke durch die auf der rechten Seite eingetragenen Jahreszahlen bis 1712/19 geführt. Am Ende ist ein alphabetisches Personenregister beigebunden.
37 x 25 cm; 168 Bl. + Register, mit blindgepreßtem weißem Leder überzogener originaler Pappeinband.
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:28 MESZ
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