Beschwerde der Tucher und Gewandschneider
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3138
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Schneider
1600 September 3
Regest: Den Tuchern und Gewandschneidern widerfährt je länger je mehr ein merklicher, unleidenlicher Eingriff, indem sich viele der Ausschneidung von allerlei Gewand und Tuchen unterstehen, besonders etliche aus der Kramerzunft, was ihnen nicht im geringsten zusteht.
Auch haben die Berthlis (= Börtleins)-Käuferinnen den Brauch, neben ihrem gewöhnlichen Wirkfaden ohne alle Scheu beim Kauf der Borten den Börtleins-Wirkerinnen Barchet und anderes Gewand anzuhenken und auszuschneiden, obwohl sie dazu nicht befugt sind.
Der Rat wird gebeten, die Tucher und Gewandschneider bei ihren Gebräuchen und Ordnungen zu erhalten, also dass keiner ausserhalb dieser beiden Handwerke sich mit Gewandausschnitt befassen darf.
Der Tucher und Gewandschneider Zunftgenossen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Tucher- und Gewandschneider-Zünftige protestieren wider den Handausschnitt der Kramer und Börtlins-Händlerinnen.
Auch haben die Berthlis (= Börtleins)-Käuferinnen den Brauch, neben ihrem gewöhnlichen Wirkfaden ohne alle Scheu beim Kauf der Borten den Börtleins-Wirkerinnen Barchet und anderes Gewand anzuhenken und auszuschneiden, obwohl sie dazu nicht befugt sind.
Der Rat wird gebeten, die Tucher und Gewandschneider bei ihren Gebräuchen und Ordnungen zu erhalten, also dass keiner ausserhalb dieser beiden Handwerke sich mit Gewandausschnitt befassen darf.
Der Tucher und Gewandschneider Zunftgenossen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Tucher- und Gewandschneider-Zünftige protestieren wider den Handausschnitt der Kramer und Börtlins-Händlerinnen.
5 1/2 S. Text
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: schlecht leserliche Handschrift
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ