Verfügung: Anlässlich des Ablebens des Großherzogs Ludwig II. von Hessen und bei Rhein ist eine Landestrauer von zwölf Wochen angeordnet. Zur Trauer sind zu den Dienstuniformen schwarze Beinkleider und schwarze Handschuhe anzulegen. Die Degen, deren Quaste, sowie die Kordons und die Schleife am Hut (nicht die Kokarde) sind mit Flor zu umhüllen. Am linken Unterarm ist ein drei Finger breiter glatter Flor ohne Schleife anzubringen