Korrespondenz von Ferdinand Avenarius an Carl Enders
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TNL Enders, HHI.2010.1000.5
HHI.TNLENDERS Teilnachlass Carl Enders
Teilnachlass Carl Enders >> Archivalie – Korrespondenz
1904-1909
Beilage: 1 e. B. m. U., o. O., o. J. - Carl Enders an Ferdinand Avenarius
Dresden, den 24.10.1904: A. nennt für das Erscheinen von Enders Manuskript im "Kunstwart" folgende Bedingungen: 1. Litzmann selbst darf sich an anderer Stelle nicht dazu äußern, weil eigentlich ihm die Antwort zusteht. 2. Die Angriffe auf V. v. Wolfsberg müssen gestrichen werden. Nach Avenarius Meinung liegt "keinerlei Übelwollen" von Wolfsberg vor. Auch er selbst "muss bekennen", dass er "manches in Litzmanns Buch nur mit Erstaunen gelesen hat".
Dresden, den 30.12.1904: A. teilt Enders nun in scharfem Ton mit, dass er nicht bereit ist, erneut eine Erwiderung von Enders an Wolfsberg abzudrucken. Er habe Enders Brief wieder mit zurück gesandt.
Dresden, den 19.5.1908: Enders wird mitgeteilt, dass es unmöglich ist, "Bestimmtes sagen zu können - geprüft werden die Einsendungen alle, aber wann und von wem, das lässt sich bei unsrem jetzt wirklich beinahe ins Über-menschliche angewachsenen Betriebe nicht sagen. Außer dem "Kunstwart" selbst kommt ja nun auch der große Literarische Ratgeber in Betracht.
Dresden, den 28.4.1909: A. lehnt Enders Angebot ab, über die Faustinszenierungen im "Kunstwart" eine Besprechung zu veröffentlichen. Der Auftrag sei schon an jemand anderes vergeben.
aus: Horstmann, Christina: Die Literarhistorische Gesellschaft Bonn im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts. Dargestellt am Briefnachlaß von Carl Enders, Bonn, Bouvier, 1987
Dresden, den 24.10.1904: A. nennt für das Erscheinen von Enders Manuskript im "Kunstwart" folgende Bedingungen: 1. Litzmann selbst darf sich an anderer Stelle nicht dazu äußern, weil eigentlich ihm die Antwort zusteht. 2. Die Angriffe auf V. v. Wolfsberg müssen gestrichen werden. Nach Avenarius Meinung liegt "keinerlei Übelwollen" von Wolfsberg vor. Auch er selbst "muss bekennen", dass er "manches in Litzmanns Buch nur mit Erstaunen gelesen hat".
Dresden, den 30.12.1904: A. teilt Enders nun in scharfem Ton mit, dass er nicht bereit ist, erneut eine Erwiderung von Enders an Wolfsberg abzudrucken. Er habe Enders Brief wieder mit zurück gesandt.
Dresden, den 19.5.1908: Enders wird mitgeteilt, dass es unmöglich ist, "Bestimmtes sagen zu können - geprüft werden die Einsendungen alle, aber wann und von wem, das lässt sich bei unsrem jetzt wirklich beinahe ins Über-menschliche angewachsenen Betriebe nicht sagen. Außer dem "Kunstwart" selbst kommt ja nun auch der große Literarische Ratgeber in Betracht.
Dresden, den 28.4.1909: A. lehnt Enders Angebot ab, über die Faustinszenierungen im "Kunstwart" eine Besprechung zu veröffentlichen. Der Auftrag sei schon an jemand anderes vergeben.
aus: Horstmann, Christina: Die Literarhistorische Gesellschaft Bonn im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts. Dargestellt am Briefnachlaß von Carl Enders, Bonn, Bouvier, 1987
2 maschinenschriftliche Postkarten mit eigenhändiger Unterschrift ; 1 maschinenschriftlicher Brief mit eigenhändiger Unterschrift ; 1 maschinenschriftlicher Brief ohne Unterschrift
Archivalie – Korrespondenz
Deutsch
Dresden-Blasewitz - Absendeort
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.11.2025, 11:59 MEZ