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Verfügung: Die Hauptstaatskasse ist ab 1822 angewiesen, jedem Landrat, Stadt- und auch Landrichter in den Domanialämtern eine Vergütung von einem Gulden zu überweisen. Dafür sind die betreffenden Personen verpflichtet, das Amtsblatt dauerhaft einbinden zu lassen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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