(1) K 2380 (2)~Kläger: Hermann Anton Kopisch, Maurer- und Steinhauermeister, Lemgo, (3)~Beklagter: Graf Simon August zur Lippe (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1757 ( Subst.: Lic. Gotthard Johann Hert Prokuratoren (Bekl.): Dr. Philipp Ludwig Meckel [1748] 1757 ( Subst.: Dr. Johann Paul Besserer (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Der Appellant wendet sich dagegen, daß die Restforderung von 337 Rtlr. auf seinen Arbeitslohn für Arbeiten 1725 - 1734 als nicht belegte Forderungen abgewiesen wurde, er aber zur Bezahlung der seinen Gesellen und Handlangern aus dieser Zeit noch offenen 139 Rtlr., die diese bei Richter Schwartzmeyer gegen ihn eingeklagt hatten, angewiesen und durch Exekution gezwungen werden sollte. Er erklärt, die Rentkammer habe für die Arbeiten keinen Oberaufseher bestellt, der die Arbeiten bescheinigt hätte, vielmehr habe der verstorbene Graf selbst sie fast jeden Tag in Augenschein genommen. Ihm habe er auch die Rechnungen eingereicht, doch sei der Graf darüber verstorben. Er erklärt ferner, die 139 Rtlr. für seine Gesellen und Handlanger stünden bei der Rentkammer, nicht bei ihm offen. Er legt die RKG-Appellation ein, da auf seinen Antrag hin die von Richter Schwartzmeyer bereits angesetzte Exekution über die 139 Rtlr. zwar ausgesetzt, diese Frist aber inzwischen fast verstrichen und die Wiederaufnahme der Exekution angekündigt worden sei, ohne daß die Kanzlei auf seine Eingaben und Angebote eingegangen sei, die Berechtigung seines Anspruches eidlich zu bekräftigen, und über den Anspruch der Gesellen und Handlanger weiter gehandelt habe. Er sieht darin einen Akt der Justizverweigerung (denegata justitia), das gesamte Vorgehen gegen ihn als tumultuarisch und nichtig sowie den Grafen in Gestalt seiner Rentkammer und Kanzlei als Beklagten und Richter in einem. Appellatischerseits Bitten um Fristverlängerung unter Bezug auf die Kriegsereignisse in Lippe. 23. Dezember 1757 Ulteriores compulsoriales zur Herausgabe der Acta priora. (6)~Instanzen: 1. Lipp. Kanzlei zu Detmold ( 2. RKG 1754 - 1758 (1725 - 1758) (7)~Beweismittel: Aufstellung und Rechnung über Maurer- und Steinhauerarbeiten, 1725 - 1734 (Q 8 - 24). Aufstellung über namentlich Genannte, wohl die Gesellen und Handlanger, und den jedem einzelnen ausstehenden Lohn (Q 25). Liquidation mit Schloßhauptmann von Blomberg, 1745 (Q 26). Botenlohnquittung (Q 38). (8)~Beschreibung: 4 cm, 140 Bl., lose; Q 1 - 48, 3 Beil., davon 2 prod. 12. Juli und 18. September 1758, 1 mit dem Vermerk: " A[nn]o 1758 seind arct[iores] comp[ulsoria]les erkannt. Demnächst ist die Sach Verglichen."