Der Hamborner Abt Wilhelm von Wyenhorst und das Kloster einerseits einigen sich mit den Mitgliedern der Kirchengemeinde Hamborn andererseits auf 300 Goldgulden als deren Beitrag zum Erweiterungsbau der Kirche. Statt einer Barzahlung gestattet die Gemeinde dem Kloster, das im Hamborner Holz liegende Diepenbruch, das sieben Goldgulden Jahrespacht aufzubringen pflegt, auf 43 Jahre unentgeltlich zu nutzen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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