Albrecht Kreuttlin, B. zu Stuttgart, und seine Ehefrau Katharina, wegen Ausstreuung ehrenrühriger Verleumdungen über Helia (Elias) Kreutlin und seine Frau Walburga unter Verletzung eines vor Landhofmeister, Kanzler und Räten gemachten Vertrags zu Stuttgart gef., jedoch begnadigt und wieder freigel., geloben, ihre Atzung zu bezahlen und wegen ihrer Injurien und Diffamierungen gegen Elias Kreutlich sich auf obrigkeitliche Mahnung vor dem Stadtgericht Stuttgart zu stellen und an sich das Recht vollziehen zu lassen, auch von dergleichen Schmähreden künftig abzustehen, und versprechen U. Sie setzen zur Sicherheit um 200 fl als Pfand ein: 1 M. Weinberg in der Röckenwiese zwischen Jörg Mautz und Konrad Schuoler, zinst 2 1/2 fl der Herrschaft, ferner 1/2 M. Weinberg beim oberen See, an Martin Mergentaler und dem Weg gelegen, ist neben anderen Gütern um 5 fl Ablösungszins verschrieben, sonst ledig und rechtes Eigen.