Attestat für den Posamentierer Johann Georg Haas
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3862
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Posamentierer
1721 September 9
Regest: Unlängst hat Johann Georg Haas, Posamentierer, gegen seinen Mitmeister Caspar Friedrich Lorentz klagbar angebracht, dass er einen fremden blinden Landkramer (= Hausierer) von Horb wider Handwerksbrauch auf freier Strasse zum Abkaufen angeredet und, als er schon von des Lorentz Laden weit weg und dem Laden des Haas näher gewesen sei, von da wieder zurück und in seinen Laden eingezogen habe. Solches hat auch der fremde Mann mit seiner Hausfrau ganz ungescheut und unparteiisch bekannt, dass er nicht zu dem Lorentz, sondern zu dem Haas gewollt. Darum wurde Lorentz um 1 Pfund Heller sträflich angesehen. Von Lorentz wurde gleichzeitig dem Haas vorgeworfen, dass dieser das Handwerk verderbe und gepfuscht habe, weil er diesem Mann für 1 fl 44 Ellen Hosenträger gegeben und damit verursacht habe, dass Lorentz ihm nun auch soviel habe geben und die Posamentierer hierunter Not und Schaden haben leiden müssen. Haas hat zwar hiedurch nicht allein nicht gepfuscht, sondern sich zugleich damit entschuldigt haben wollen, er wisse, dass man 44 Ellen Hosenträger für 1 fl gegeben habe, ehe er das Handwerk angetreten oder zu lernen angefangen habe. Nun aber ist der Haas deswegen von seinem gewesenen Lehrherrn Johann Heinrich Weydner zu Urach und sogar vor dem Handwerk und der Hauptlade zu Stuttgardt angefochten worden, dass er ausdrücklich angegeben habe, als ob sein gewesener Lehrherr die Hosenträger so verkauft und 44, ja wohl gar 45 Ellen für 1 fl gegeben habe. Dies ist jedoch nicht so specifice, sondern nur allgemein und ohne Benennung einer Person oder eines Orts geredet worden ... Das wird dem Haas auf sein inständiges Bitten von Obrigkeits wegen hiemit attestiert.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Handschrift des Joh. Georg Beger
Genetisches Stadium: Konz.
Genetisches Stadium: Konz.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ