Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er seinen Freund und Rat Dietrich [Hochgesang von Kaub], Bischof von Samland und oberster Prokurator des Deutschen Ordens, um der vielfachen Dienste für ihn und das Fürstentum der Pfalz und um besonderer Gunst und Freundschaft willen, bis auf Widerruf von allen Zöllen auf seinen Tischwein befreit hat. Die etwa 5 oder 6 Fuder schlechten (slecht) Weines, die Dietrich für seine Tafel auf dem Rhein transportieren lässt, sollen von allen Zöllen zu Wasser und zu Lande in der Pfalzgrafschaft befreit sein. Er weist seine Amtleute und Zöllner um Beachtung des Inhalts der Urkunde an, wenn sie ihnen vorgezeigt wird. Ein Fuhrmann, der damit Zollfreiheit beansprucht, soll dabei eidlich versichern, dass der Wein für Dietrich und niemand anderen transportiert wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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