Anspruch auf den Nachlaß der Anna Nedelmann. Im Ehevertrag hatten Johann Sunte und Anna Nedelmann festgelegt, daß bei dem kinderlosen Tod eines Ehepartners der Überlebende lediglich 100 Rtlr. erhalten, der Rest des Vermögens aber an die Familie zurückfallen solle. Umstritten ist zwischen den Parteien, ob die 100 Rtlr. „aus der Eheleuthen beyderseitigen gewinn und gewerb, oder aus eines jeden angebragtes guth sollten bezahlt werden“. Das Ehepaar hatte von „handel und wandel, auch gemeiner wirtschaft oder herberg“ gelebt und nach Auffassung der Appellanten „per consequens in communione bonorum gestanden“. Daher habe der Frau die Hälfte aller Güter gehört. Durch erstinstanzliches Urteil war Johann Sunte auferlegt worden, eine Aufstellung der Güter seiner verstorbenen Frau vorzulegen, da selbst der Umfang des Erbes umstritten war. In der 2. Instanz wurde ein Gutachten der Universität Halle eingeholt. Die Appellaten bestreiten die Zulässigkeit der Appellation an das RKG wegen angeblich zu geringen Streitwerts.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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