Bergamt Celle (nach 1945) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA HA, Nds. 541 Celle
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.6 Wirtschaft, Verkehr >> 1.13.6.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.6.3.1 Bergamt
1935-1993
Enthält: Gesundheitspflege, Aufsicht über Kalibergwerk Hope und Saline Lüneburg u.a.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Bergämter in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Bergamt" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g540 ).
Das am 1. April 1913 errichtete Bergrevier Celle war seit 1943 Bergamt. Es übernahm weitestgehend den Amtsbezirk des ehemaligen Bergreviers Hannover-Nord. Auch wurde es mit der Verwaltung des Bergreviers Schleswig-Holstein betraut. Mit Schaffung des Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld als Landesbehörde im Jahr 1947 wurde das Bergamt Celle als untere Bergbehörde diesem unterstellt. Fortan oblagen ihm die unmittelbare Bergaufsicht in Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg. Durch das Niedersächsische Gesetz zur Änderung berggesetzlicher Vorschriften vom 11. Mai 1949 wurde dem Bergamt Celle auch die Aufsicht über die Salinen in Lüneburg und Stade übertragen. Des Weiteren nahm es gemeinsam mit dem Bergamt Meppen und dem Oberbergamt die Offshore-Bergaufsicht wahr. Der niedersächsische Bezirk des Bergamts Celle erstreckte sich auf das Gebiet zwischen Elbe und Leine – Aller – Weser und umfasste vor allem die Lüneburger Heide. Zu den nutzbaren Lagerstätten und Vorkommen im Bergamtsbezirk Celle gehörten: Erdöl und -gas, Kalisalze, Steinsalz, Sole, Anhydrit, Gips, Kieselgur, Eisenerz, Braunkohle und Schwefel.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Neuordnung der Bergverwaltung Ende 2001 wurden das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld und die Bergämtern Celle, Goslar und Meppen zu einem Landesbergamt zusammengefasst, das seine Tätigkeit unter Beibehaltung der Zuständigkeit für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen zum 1. Januar 2002 aufnahm. Das Bergamt Celle existierte nicht mehr als eigenständige Behörde, sondern war von 2002 bis 2005 Außenstelle des Landesbergamtes in Clausthal-Zellerfeld. Seit dem 1. Januar 2006 ist es als „Zentrum für Tiefengeothermie“ Standort des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 27. Juli 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Bergämter in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Bergamt" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g540 ).
Das am 1. April 1913 errichtete Bergrevier Celle war seit 1943 Bergamt. Es übernahm weitestgehend den Amtsbezirk des ehemaligen Bergreviers Hannover-Nord. Auch wurde es mit der Verwaltung des Bergreviers Schleswig-Holstein betraut. Mit Schaffung des Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld als Landesbehörde im Jahr 1947 wurde das Bergamt Celle als untere Bergbehörde diesem unterstellt. Fortan oblagen ihm die unmittelbare Bergaufsicht in Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg. Durch das Niedersächsische Gesetz zur Änderung berggesetzlicher Vorschriften vom 11. Mai 1949 wurde dem Bergamt Celle auch die Aufsicht über die Salinen in Lüneburg und Stade übertragen. Des Weiteren nahm es gemeinsam mit dem Bergamt Meppen und dem Oberbergamt die Offshore-Bergaufsicht wahr. Der niedersächsische Bezirk des Bergamts Celle erstreckte sich auf das Gebiet zwischen Elbe und Leine – Aller – Weser und umfasste vor allem die Lüneburger Heide. Zu den nutzbaren Lagerstätten und Vorkommen im Bergamtsbezirk Celle gehörten: Erdöl und -gas, Kalisalze, Steinsalz, Sole, Anhydrit, Gips, Kieselgur, Eisenerz, Braunkohle und Schwefel.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Neuordnung der Bergverwaltung Ende 2001 wurden das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld und die Bergämtern Celle, Goslar und Meppen zu einem Landesbergamt zusammengefasst, das seine Tätigkeit unter Beibehaltung der Zuständigkeit für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen zum 1. Januar 2002 aufnahm. Das Bergamt Celle existierte nicht mehr als eigenständige Behörde, sondern war von 2002 bis 2005 Außenstelle des Landesbergamtes in Clausthal-Zellerfeld. Seit dem 1. Januar 2006 ist es als „Zentrum für Tiefengeothermie“ Standort des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 27. Juli 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
2,1
Bestand
Literatur: 50 Jahre Bergamt Celle 1913-1963. Celle 1963.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ