(1) H 6167 (2)~Kläger: Witwe Hülsewig, Schötmar, (als Großmutter) und als Vormünder von Johanna Henriette Hülsewig Hermann Adolf Fos; Franz Volmar, wahrscheinlich beide Schötmar (3)~Beklagter: Elisabeth Katharina Wistinghausen, Witwe Hülsewig modo (= nunmehr) Gelhausen Ehefrau und die gräflich lipp. Kanzlei; im Mandat ist nur die Kanzlei als Beklagte benannt, die Witwe Hülsewig bezeichnet sich als Intervenientin, (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Hermann Scheurer 1743, 1744 ( Subst.: Dr. Johann Ludwig Pfeiffer 1743 ( Subst.: Lic. Franz Christoph Bolles 1744 Prokuratoren (Bekl.): für die Kanzlei: Dr. Philipp Ludwig Meckel [1739] 1743 ( Subst.: Lic. Johann Werner ( Lic. Simon Heinrich Gondela 1744 ( Subst.: Lic. Johann Werner (5)~Prozessart: Mandati de exequendo propria judicata in rem judicatam prolapsa cum clausula Streitgegenstand: Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um den Unterhalt und den Erbanspruch der einzigen, offenbar kranken Tochter des lipp. Jägers Hermann Konrad Hülsewig aus 1. Ehe zwischen der Großmutter, bei der das Kind lebte, und dessen Stiefmutter, der Witwe Hülsewig, nunmehr verehelichte Gelhausen. Die Klägerin erklärt, sie habe zunächst nur auf Unterhaltsleistungen für das Kind geklagt und diese zugesprochen bekommen. Dessen ungeachtet habe die Schwiegertochter das dem Kind zugesprochene Getreide eingefahren und trotz einer Anordnung zur Herausgabe bisher behalten. Sie (= Klägerin) habe zudem auf den Nachweis, daß die Schwiegertochter das laut Ehevertrag in die Ehe zu Bringende auch wirklich eingebracht habe, geklagt. Der Klage sei ebenso entsprochen worden, wie nach der Wiederverheiratung der Schwiegertochter der Forderung, sie müsse gemäß Policeyordnung die von ihrem 1. Mann stammende Stätte räumen. Die Klage wird eingeleitet, da die bisherigen Urteile nicht zur Ausführung gelangt seien und die Beklagte bisher schon das Verfahren durch bei der Landesherrschaft erwirkte zweimalige Aktenversendung verteuert und verzögert habe und dies dem Vernehmen nach wieder versuchen wolle. Verweis auf den privilegierten Charakter der Unterhaltsansprüche einer Waise. Die Kanzlei läßt um Aufschub des Verfahrens bitten, da man noch versuche, eine gütliche Regelung herbeizuführen. Streit über eine Suspensivwirkung dieser Güteverhandlungen. Die Witwe Hülsewig bestreitet, daß ein ausführungsfähiges, rechtskräftiges Urteil vorliege. Vielmehr habe sie gegen das Urteil zunächst an das RKG appelliert und dann um eine erneute Untersuchungskommission nachgesucht; diese sei bewilligt worden, habe aber auf Grund von von ihr nicht zu vertretenden Gründen bisher nicht getagt. Sie bemängelt, daß auf einen Antrag ihrer Gegnerin auf Unterhalt für das Kind hin ein Urteil, mit dem ihr (= Intervenientin) die Räumung der Stelle anbefohlen worden sei, ergangen sei und daß dieses Urteil statt, wie von ihr beantragt, unter Bestellung eines zusätzlichen Koreferenten durch die Kanzlei, nach Aktenversendung durch auswärtige Rechtsgelehrte erstellt worden sei, obwohl dies bei dem Fall, in dem es um die strittige Auslegung eines Landesgesetzes gehe, nicht zulässig sei. Auch sie sieht ihren Anspruch auf die Stätte in der lipp. Policeyordnung begründet, da ihr laut Ehevertrag die Stätte auf 24 Jahre verschrieben worden sei. Falls das Kind binnen dieser Zeit sterben sollte, beansprucht sie die Stelle für sich und bestreitet einen Heimfallanspruch der Kollateralverwandten. Streit über die Zulässigkeit dieser Intervention. 23. November 1744 RKG-Einschärfung, über die Befolgung des Mandates zu berichten. (6)~Instanzen: RKG 1743 - 1745 (1736 - 1745) (7)~Beweismittel: Ehevertrag zwischen Hermann Konrad Hülsewig, jetziger Bruchschmied zu Schötmar, und Elisabeth Katharina Wistinghausen, 1736 (Q 13). Mit Rat der Hallenser Juristenfakultät ergangenes Kanzlei-Urteil mit Rationes decidendi, 1740 (Q 14, 15). Dgl. der Wittenberger Juristenfakultät, 1742 (Q 17, 18). Verzeichnis über die aus den strittigen Gütern zu erzielende Pacht (in Q 43 Bl. 147). (8)~Beschreibung: 6 cm, 303 Bl., lose; Q 1 - 60, es fehlt Q 29 (im Protokoll nicht genannt).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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