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Die Hälfte des im hessischen Teil der Grafschaft Schaumburg an der Weser gelegenen sogenannten Semiswinkels, nämlich der unterste Teil in Richtung...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Münchhausen, Nr. 17
A I u, von Münchhausen sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe M >> Mu >> Münchhausen, von >> 1670-1679
1672 Januar 23
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Hälfte des im hessischen Teil der Grafschaft Schaumburg an der Weser gelegenen sogenannten Semiswinkels, nämlich der unterste Teil in Richtung [Hessisch] Oldendorf [Stadt, Lkr. Hameln-Pyrmont], die dem 1662 Belehnten ehemals durch gewisse Abpfählung eingeräumt worden war, mit der Einschränkung, dass der dabei befindliche neue Anschluss und was sich da auch mit der Zeit ansetzen möchte, dem Landgrafen von Hessen vorbehalten wird.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Borries von Münchhausen
Belehnte/r: Borries von Münchhausen, des verstorbenen Ludolf von Münchhausen