Abschrift zweier Urkunden. 1.: Schöffen und Rat zu Friedberg (Frideberg) bekunden, dass Hartmann Strge und seine Ehefrau Kunigunde vor ihnen 2 huf...
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Urk. 26, 1069
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1300-1324
1314 Oktober 1; 1314 November 12
Abschrift, Papier
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum proxima feria tercia post Michahelis archangeli a. d. 1314; Datum in crastino beati Martini episcopi a. d. 1314
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abschrift zweier Urkunden. 1.: Schöffen und Rat zu Friedberg (Frideberg) bekunden, dass Hartmann Strge und seine Ehefrau Kunigunde vor ihnen 2 hufen weniger 7 Morgen bei der Stadt Friedberg dem Kloster Haina (Hegenes) vermacht haben, das dafür nach ihrem Tode ihr Jahrgedächtnis begehen soll. 2.: Rat und Schöffen zu Friedberg bekunden, dass vor ihnen die Brüder Ditwin und Berno nebst Ditwins Ehefrau Elisabeht den von ihrer Mutter Hitzeka getätigten Verkauf von 27 Acker oder etwas mehr Ackerland in der Gemarkung des Dorfes Melbach an das Kloster Haina ausdrücklich bestätigt, auf ihr Erbrecht verzichtet und Währschaft gelobt haben. Für die Währschaft bürgen heinrich Berno, Johann Groze, sein Bruder Johann d. Kleine und Heinrich Riche von Münzenberg.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: 1. Junge von Limburg, Heilmann von Laubenberg, Heilmann von der Zit, Johann Rodeche, Nikolaus von Weisel, Wenzel Riche
Vermerke (Urkunde): Zeugen: 2. Heilmann von Dorheim, Schöffe, und die Bürgen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1.: Stadt Marburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: 2.: Stadt Friedberg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 236 und 238, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abschrift zweier Urkunden. 1.: Schöffen und Rat zu Friedberg (Frideberg) bekunden, dass Hartmann Strge und seine Ehefrau Kunigunde vor ihnen 2 hufen weniger 7 Morgen bei der Stadt Friedberg dem Kloster Haina (Hegenes) vermacht haben, das dafür nach ihrem Tode ihr Jahrgedächtnis begehen soll. 2.: Rat und Schöffen zu Friedberg bekunden, dass vor ihnen die Brüder Ditwin und Berno nebst Ditwins Ehefrau Elisabeht den von ihrer Mutter Hitzeka getätigten Verkauf von 27 Acker oder etwas mehr Ackerland in der Gemarkung des Dorfes Melbach an das Kloster Haina ausdrücklich bestätigt, auf ihr Erbrecht verzichtet und Währschaft gelobt haben. Für die Währschaft bürgen heinrich Berno, Johann Groze, sein Bruder Johann d. Kleine und Heinrich Riche von Münzenberg.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: 1. Junge von Limburg, Heilmann von Laubenberg, Heilmann von der Zit, Johann Rodeche, Nikolaus von Weisel, Wenzel Riche
Vermerke (Urkunde): Zeugen: 2. Heilmann von Dorheim, Schöffe, und die Bürgen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1.: Stadt Marburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: 2.: Stadt Friedberg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 236 und 238, Zweiter Band
Abschrift zusammen mit Entwurf der Beglaubigung durch Wäppner Wolf von Buchen von 1488 September 24
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ