Kilian Teuffel von Bittelschieß, Hauptschuldner, Bläsin Strebel und Jörg Hornstain als Bürgen und Mitgülter, alle drei zu Bittelschieß seßhaft, verkaufen mit Einwilligung des Jakob Gremlich von Jungingen als ihrer Obrigkeit an Bläsin Strebel und Paulin Freidenreich, Pfleger des heiligen Kilian zu Bittelschieß, für 100 Gulden Landeswährung (jeweils 15 Batzen oder 60 Kreuzer für 1 Gulden gerechnet), deren Empfang sie bestätigen, 5 Gulden jährlichen Zinses zahlbar ab 1603 an Katharina oder innerhalb der folgenden 8 Tage zu Bittelschieß aus ihrem liegenden und fahrenden Hab und Gut, das sie den Pflegern zum Unterpfand einsetzen. Der Zins kann bei vierteljährlicher Kündigung abgelöst werden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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