Spruchkammer 22 - Heidenheim: Verwaltungsakten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 900/10
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium für politische Befreiung >> Heimatspruchkammern: Verwaltungsakten
(1932-) 1945-1948
Vorbemerkung: In der Folge des Gesetzes Nr. 104 zur Befreiung von Nationalismus und Militarismus vom 5. März 1946 wurden in den Stadt- und Landkreisen Württemberg-Badens Spruchkammern eingerichtet. Sie nahmen im Frühsommer 1946 ihre Tätigkeit auf und bestanden bis zum Herbst des Jahres 1948. Nach Vorbereitungen unter der Leitung des damaligen Oberbürgermeisters Werner Kliefoth wurde die Spruchkammer 22 - Heidenheim am 12. Juni 1946 als landesweit erste Spruchkammer eröffnet (vgl. Paul Sauer: Demokratischer Neubeginn in Not und Elend, S.146). Sie war in der Landwirtschaftsschule untergebracht. Zur Belegschaft der Spruchkammer Heidenheim gehörten der Geschäftstellenleiter Ernst Schletterer, die Vorsitzenden Emil Martin, Alfred Schmeiser und Alfred Rauch, sowie als Öffentliche Kläger Werner Kliefoth, Helmut Ballarin und Leo Levi. Reinhold Jensch leitete die Ermittlungsabteilung. Die weitere personelle Besetzung der Spruchkammer Heidenheim ist Büschel 39 des Bestandes EL 900/10 zu entnehmen. Nach Auswertung der Meldebögen und Auszeichnung nach Klassen, bildeten sich bei der Klägerabteilung und der Kammer jeweils zwei Arbeitsgruppen. Eine Gruppe bearbeitete die Fälle der Klassen I und II, die andere sog. Teil B Fälle (mit besonderer Sorgfalt zu überprüfende Personen) und Nichtbetroffene, später auch Jugend- und Weihnachtsamnestie. Nach Auflösung der Spruchkammern im Herbst 1948 gelangten die Akten an das Zentralarchiv des Ministeriums für politische Befreiung, welches im Sommer 1950 dem Staatsarchiv Ludwigsburg (damals noch Filiale des Hauptstaatsarchivs Stuttgart) angegliedert wurde. Während die Verfahrensakten (Personenakten) im Staatsarchiv Ludwigsburg verblieben, gelangten im Jahre 1980 die Verwaltungsakten (Sachakten) an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Beständegruppe EA 11). Im Zuge neuerlicher Bestandsumlagerungen im Jahre 1992 wurden die Verwaltungsakten der Spruchkammern - ihrer Provenienz als Akten nachgeordneter Dienststellen des Ministeriums für politische Befreiung entsprechend - in das Staatsarchiv Ludwigsburg zurückgeführt. Sie bilden hier die Bestandsgruppe EL 900. Die Verwaltungsakten der Spruchkammer Heidenheim befanden sich zu Beginn der Erschließungsarbeiten größtenteils in Leitzordnern, deren Rückenbeschriftungen jedoch nicht immer mit dem Inhalt übereinstimmten und daher bei der Verzeichnung nicht übernommen werden konnten. Auch fehlte ein Aktenplan. Die Korrespondenzserien wurden in Sachbetreffe umgeformt. Die übrigen Akten wurden in ihrer Ordnung belassen. Bestell- und Lieferscheine wurden kassiert. Einige Verfahrensakten der Spruchkammer Heidenheim und Akten aus dem Zuständigkeitsbereich der Spruchkammer Schwäbisch Hall konnten den einschlägigen Beständen zugeführt werden. Diese Erschließungsarbeiten erfolgten im Jahr 1985 durch Archivinspektoranwärterin Sabine Schnell. Im Jahr 2004 wurden die Titelaufnahmen durch die Unterzeichnende überarbeitet, neu klassifiziert und EDV-mäßig erfaßt. Der Bestand EL 900/10 Spruchkammer 22 - Heidenheim umfaßt jetzt 53 Archivalieneinheiten mit 1,4 lfd. m Umfang. Regina Schneider
Hinweis zur Benutzung: Die unter Klassifikationspunkt 2.1 (Ermittlungsunterlagen) verzeichneten Akten können teilweise noch personenbezogenen Schutzfristen unterliegen.
Hinweis zur Benutzung: Die unter Klassifikationspunkt 2.1 (Ermittlungsunterlagen) verzeichneten Akten können teilweise noch personenbezogenen Schutzfristen unterliegen.
53 Büschel (1,5 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ