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Reskript an alle Domanialämter und Patrimonialgerichte in der Provinz Oberhessen, dass die Erklärung der Fatalien [Rechtsfristen] bei der Publikation erteilter Erkenntnisse durchzuführen ist
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Reskript an alle Domanialämter und Patrimonialgerichte in der Provinz Oberhessen, dass die Erklärung der Fatalien [Rechtsfristen] bei der Publikation erteilter Erkenntnisse durchzuführen ist
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.3 Gerichtliche Instanzen, Berufung und Revision
Gießen, 1818 Dezember 9
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