Margaretha Concordia von Haxthausen geb. Freiin von Sürgenstein bestimmt in ihrem Testament, dass wenn sie in Mainz oder Groß-Winternheim sterben sollte, sie in die von ihr und ihrem Mann neu erbaute Gruft in der Kirche zu Groß-Winterheim beigesetzt werden soll, ansonsten in dem Ort, wo sie stirbt. Sie legiert den Kapuziner- und Franziskanerpatres, die ihrem Sterbeort am nächsten sind je 25 Florin für Seelenämter, ferner den Armenleuten an den drei Begängnistagen. Der Kirche zu Groß-Winternheim vermacht sie 200 Gulden, wobei das Kapital in Form einer Jahresgülte für Quatembermessen angelegt werden soll. Als ihren Haupterben setzt sie ihren einzigen noch lebenden Sohn Joseph Clemens Maria ein. Weil sie ihrem Ehemann 10.000 Gulden Heirats- und Erbgut zugebracht habe, er zwar Teile davon empfangen aber das meiste noch in Schwaben und Bayern an Kapital steht, soll der Sohn nach ihrem und ihres Ehemannes Tod seiner Schwester Maria Theresia Josepha 4000 Rhein. Gulden bar als ihren mütterlichen Anteil geben, neben Schmuck, Kleinodien und sonstige Frauensachen, aber nicht vor ihres Ehemanns Tod, der in den Genuss all ihres Besitzes kommen soll solange er lebt. Ihre Tochter soll nach Erhalt der 4000 Gulden auf alle sontigen Ansprüche auf das mütterliche Erbe verzichten, unter Ausnahme, falls die A. in Bayern von ihrer + Mutter herrührend eine namhafte Erbschaft erhalten sollen, ihre Tochter 1/3 davon bekommt, der Sohn 2/3, ebenso soll es mit allen anderen Nebenfällen von ihrer Seite geschehen, sollte die Tochter unverheiratet oder ohne Erbe sterben soll sie nur die 4000 weitervermachen können, das andere erblich angefallene Gut geht an ihren Bruder oder dessen Erben, wenn sie ins Kloster geht nur 1000 Gulden. Sie habe noch beim Kloster St. Maximin bei Trier 2000 Gulden stehen, die nicht im Gesamtkapital von 10000 eingeschlossen sind, ihrer Tochter soll die 2000 Gulden als jährliche Gülte von 100 Gulden solange sie unverheiratet bleibt zum Unterhalt erhalten, dann fällt dieses ihrem Sohn zu.