Jobst Westhueß und Maria Erpenbeck, Eheleute und B
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Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 392
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Stadt Telgte Urkunden
1705 Mai 2
Regest: Jobst Westhueß und Maria Erpenbeck, Eheleute und Bürger zu Telgte, stellen ein wechselseitiges Testament auf. Nach den Bestimmungen über eine übliche Bestattung widerrufen sie zunächst alle früheren, diesem Testament gegebenenfalls widersprechenden Kontrakte. Falls die Ehefrau ohne Leibeserben vor ihrem Mann stirbt, vermacht sie den Armen in Telgte drei Rt., um ihrer Seele zu gedenken. Den hinterbliebenen Kindern ihrer Schwester Elisabeth legiert sie ein Stück Gartenland auf dem Buddenhagen, das auf den Stadtbusch schießt und zwischen Heinrich Heidtbracks und der Witwe Hülßmanns Gärten gelegen ist. Ihrer verstorbenen Schwester Gertrud Erpenbecks Kindern: Maria, Anna und Elisabeth Korckwegh, legiert sie ein Stück Gartenland auf dem Altenhagen zwischen Lordemanns und Berlings Gärten. Den Kindern ihres verstorbenen Bruders: Johann Dietrich, Wilhelm Dietrich und Johann Bernd Erpenbeck, vermacht sie zum Zeitpunkt ihrer Bestattung je 55 Rt.. Stirbt aber einer von ihnen vorher, so sollen die übrigen je 50 Rt. erhalten; was ihnen aber zuvor vorgeschossen ist, soll ihnen geschenkt sein. Der Tochter ihres verstorbenen Bruders Johann Erpenbeck: Maria Röringh, vermacht sie ihren schwarzen Rock und „feilcklen“ (Mäntelchen/Kopftuch). Ihre übrigen Kleider vermacht sie den nachgelassenen Kindern ihrer verstorbenen Schwestern Elisabeth und Gertrud Erpenbeck. Ihrer seligen Schwester Agnes Erpenbecks Kindern vermacht sie ein Stück Gartenland auf dem Buddenhagen, das zwischen Annen Knuest und Martin Roß Garten belegen ist. Ihres verstorbenen Bruders Johann Erpenbeck Kindern legiert sie ein Stück Gartenland auf dem Altenhagen, das zwischen den Gärten der Witwe Oestendorp und Johansen Ühdemann liegt. Der Ehemann Jobst Westhueß schenkt nach seinem Tode den Armen zu Telgte drei Reichstaler, seiner Seele zu gedenken. Sodann soll seine Ehefrau Maria alles Land und das von ihm angekaufte Haus des verstorbenen Johansen Erpenbeck in Telgte am Markt samt Spieker, Vieh und Geräten besitzen. Desgleichen wird er selbst es nach dem Tode seiner Frau wie beschrieben besitzen. Die Erblasser kündigen ihre eigenen Unterschriften, die der Zeugen und gegebenenfalls deren Petschaften sowie die Unterschrift und Petschaft des Notars an. Geschehen zu Telgte im Hause der Testatoren am Markt.
Abschrift-Papier; Unterschriften von Jobst Westhauß, Maria Erpenbeck, Bernd Adam Hordt, Everwin Lange, Gerd Bettingh. Wessel Oestendorpf. Everhard Rost. Gerd Bertelingh und Alexander Hertz. beglaubigende Unterschrift des Notars Christian Johender. - Vermerk über Testamentseröffnung vom 3. Jan. 1709 auf Veranlassung der Witwe Maria Erpenbeck auf dem Rathaus zu Telgte in Anwesenheit der Bürgermeister, des Magistrats und der Verwandten. Unterschrift des Stadtsekretärs Christian Johender.
Urkunden
Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.01.0001, 01:54 MEZ