Heinrich, Bischof von Konstanz, inkorporiert auf die Bitte von Prior und Konvent des Hauses des heiligen Wilhelm in Mengen, Wilhelmitenordens, Konstanzer Diözese, und nach Beratung mit seinem Dekan und Kapitel die Kapelle in Rulfingen (Ruelfingen) mit allem Zubehör dem Haus und den Brüdern des heiligen Wilhelm in Mengen. Vor 130 Jahren hatten einige Adlige (nobiles) von Rülfingen dem Prior und den Brüdern das Patronatsrecht über diese Kapelle laut besiegelter, dem Aussteller vorgelegter Urkunde geschenkt. Das Kloster hatte das Patronatsrecht übernommen und die Kapelle durch einen aus dem Haus bis zum heutigen Tage versehen lassen. Prior und Brüder sollen alle Einkünfte und Gefälle der Kapelle und Rechte erhalten, sie zum Nutzen ihres Hauses verwenden und dafür die Lasten der Kapelle tragen, unbeschadet der Rechte des Bischofs und Archidiakons

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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