Reizthema Vollverschleierung - Streit ums Burka-Verbot
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 R160125/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016 >> Filmdokument
15. September 2016
Frauen von Kopf bis Fuß eingehüllt, vor den Augen ein Gitter aus Stoff: Die Burka. Vollverschleierung mit Burka oder dem Gesichtsschleier Niqab. Teilweise verbieten, ganz verbieten? Die CDU im Land ist uneins.
Rund 80 Prozent der Deutschen sind gegen die Vollverschleierung muslimischer Frauen. Das hat eine Umfrage von Infratest Dimap für den ARD Deutschlandtrend ergeben. "In Deutschland zeigt man sein Gesicht!" heißt es oft. Doch wie sollen die Parteien auf Volkes Meinung reagieren? Mit einem generellen Verschleierungsverbot wie in Frankreich? Oder mit einem "Burka-Verbot light", wie es die Unionsinnenminister kürzlich forderten?
Auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) vertritt ein Teil-Verbot, will Burka und Niqab aus Behörden, Schulen, Universitäten und dem Straßenverkehr verbannen. Er orientiert sich damit an den Bedenken von Verfassungsrechtlern, die einem absoluten Verschleierungsverbot geringe Chancen geben. Denn Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert "die ungestörte Religionsausübung".
Doch Teile der CDU-Basis sitzen Strobl im Nacken. Ob Frauenunion oder mancher CDU-Ortsverband im Land. Sie fordern ein absolutes Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. Nun gelte es, klare Kante zu zeigen. Denn noch mehr Wähler an die AfD verlieren? Geht für sie gar nicht.
Gast im Studio: Thomas Strobl, CDU, Innenminister
Rund 80 Prozent der Deutschen sind gegen die Vollverschleierung muslimischer Frauen. Das hat eine Umfrage von Infratest Dimap für den ARD Deutschlandtrend ergeben. "In Deutschland zeigt man sein Gesicht!" heißt es oft. Doch wie sollen die Parteien auf Volkes Meinung reagieren? Mit einem generellen Verschleierungsverbot wie in Frankreich? Oder mit einem "Burka-Verbot light", wie es die Unionsinnenminister kürzlich forderten?
Auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) vertritt ein Teil-Verbot, will Burka und Niqab aus Behörden, Schulen, Universitäten und dem Straßenverkehr verbannen. Er orientiert sich damit an den Bedenken von Verfassungsrechtlern, die einem absoluten Verschleierungsverbot geringe Chancen geben. Denn Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert "die ungestörte Religionsausübung".
Doch Teile der CDU-Basis sitzen Strobl im Nacken. Ob Frauenunion oder mancher CDU-Ortsverband im Land. Sie fordern ein absolutes Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. Nun gelte es, klare Kante zu zeigen. Denn noch mehr Wähler an die AfD verlieren? Geht für sie gar nicht.
Gast im Studio: Thomas Strobl, CDU, Innenminister
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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