Abhaltung von Gottesdienten und Einhaltung der Polizeiordnung
Vollständigen Titel anzeigen
Rep. 60 Gößweinstein, 747
Tit. V, 1 AktenNr.1
Rep. 60 Gößweinstein Pfarrarchiv Gößweinstein (Lkr. Bayreuth)
Pfarrarchiv Gößweinstein (Lkr. Bayreuth) >> 05 Gottesdienst und Seelsorge >> 05.01 Gottesdienst und Liturgie
1766 - 1910
Enthält u.a.:
Gerichtsprotokollpunkte zur Veröffentlichung an die Bürgerschaft Gößweinstein:
1.) Kein Wirth solle einem Eingepfarrten unter währenden Gottesdienst einen Trunk, weder Bier noch Brandwein reichen. Man weis für gewis, das Heilige Messen darüber versäumet worden.
2.) Während der Predig sollen keine Pfarrkinder in Wirthshäusern sitzen.
3.) Krämer und Obsthändler sollen während der Predig keinem Eingepfarrten nichts geben.
4.) Wird der Schlaiftanz, der noch immer heimlich getrieben wird, verboten.
5.) Bey Tanzen sollen die Wirth die Kinder wegschaffen.
6.) Ist das Schiesen bey Kindstaufen verboten wird aber nicht gehalten.
7.) Stellen sich Pfarrkinder ausser die Kirch schwäzen. Wer zu Haus zu thun hat, kan nach Haus andere seynd nach des Fürst Stadiony Befehl in die Kirch zu verweisen. 1766
Gerichtsprotokollpunkte zur Veröffentlichung an die Bürgerschaft Gößweinstein:
1.) Kein Wirth solle einem Eingepfarrten unter währenden Gottesdienst einen Trunk, weder Bier noch Brandwein reichen. Man weis für gewis, das Heilige Messen darüber versäumet worden.
2.) Während der Predig sollen keine Pfarrkinder in Wirthshäusern sitzen.
3.) Krämer und Obsthändler sollen während der Predig keinem Eingepfarrten nichts geben.
4.) Wird der Schlaiftanz, der noch immer heimlich getrieben wird, verboten.
5.) Bey Tanzen sollen die Wirth die Kinder wegschaffen.
6.) Ist das Schiesen bey Kindstaufen verboten wird aber nicht gehalten.
7.) Stellen sich Pfarrkinder ausser die Kirch schwäzen. Wer zu Haus zu thun hat, kan nach Haus andere seynd nach des Fürst Stadiony Befehl in die Kirch zu verweisen. 1766
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.09.2025, 12:30 MESZ