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Amtsgericht Bischofswerda (Bestand)
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Geschichte: Vom 01.01.1993 bis zum 31.07.1994 war das Amtsgericht Bischofswerda zuständig für die Städte und Gemeinden Bischofswerda, Bretnig, Bühlau, Burkau, Demitz-Thumitz, Frankenthal, Goldbach, Greßdrebnitz, Großhartau, Kleinröhrsdorf, Lauterbach, Lichtenberg, Naundorf, Neukirch/Lausitz, Ohorn, Pohla, Putzkau, Rammenau, Ringenhain, Rothnaußlitz, Schmiedefeld, Schmölln OL, Schönbrunn/Lausitz, Seeligstadt, Steinigtwolmsdorf, Tröbigau, Uhyst a. T. und Weifa. Danach gingen seine Kompetenzen an die Amtsgerichte Bautzen, Dresden und Pirna über.