1535 Aug. 2 (Mo nach Vincula Petri) Hieronymus [I.] Adelmann von Adelmannsfelden zu Hohenstadt (#66) verleiht Michel Has und seinen Erben die Taverne (Teffer) zu Hohenstadt unter den folgenden Bedingungen: 1) Der Lehensinhaber zahlt jährlich am Weißen Sonntag als Gült für Fronen und Umgeld 5 fl rh und 1 Fastnachtshenne sowie je 5 fl Weglöse und Handlohn. 2) Verwaltet er das Schanklehen, die Schenkmaße Maß und alle Zugehörden nicht gerecht, verfällt er der Strafe des Lehensherren. 3) Beim Verkauf seiner Rechte an dem Gut kommen die darauf gesetzten Gefälle und der Handlohn dem A. zu, dem der Käufer füglich erscheinen muß. 4) Dem A. steht beim Verkauf ein Näherrecht in Höhe von 5 ß hl zu. 5) Gehen der Lehensinhaber oder seine Nachkommen gegen den Willen des A. ein Vierteljahr vom Gut weg, fällt es heim. 6) Falls die Erben des Michel Has nach seinem Tod das Lehen behalten wollen, so wird es ihnen unter den gen. Bedingungen verliehen. Falls er eine Witwe mit unmündigen Kindern hinterläßt, hat sie binnen Jahresfrist einen anderen Mann zu heiraten oder das Gut mit einem anderen Mann zu besetzen. 7) Bei Zuwiderhandlung fällt das Gut an den A. oder seine Nachkommen heim. Siegler: A. Ausf. Perg. - 1 Sg. abg. - Rv. Altsignatur(en): 19; - 55; - Nro. 1.; - I F 1