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Hof zu Frauwüllesheim: Besitznahme der ererbten Hälfte des Hofes durch Daem von Harff, Herrn zu Dreiborn und Hüls, nach dem Tod des Vaters Daem, Bestätigung durch Vogt und Schöffen zu Nörvenich 1598; Spezifikation und Taxation der Ländereien des Hofes durch den Halbwinner bzw. das Gericht Nörvenich 1622

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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