Anspruch auf den halben Hof Löveling (anders: Lovenich; Erzstift Köln, Amt Liedberg; im Kirchspiel Holzheim, hier falsch: Holtum; Kr. Grevenbroich bzw. Stadt Neuss). Möglicherweise liegt bei einer der Parteien eine Verwechslung mit einem gleichnamigen Hof im Amt Erprath vor. Der Appellant weist die Behauptung zurück, der Hof sei seit 200 Jahren „continua serie“ als Mannlehen ausgegeben worden, und der letzte Lehnsträger Gerhard Clouth habe es auch in dieser Qualität erhalten. Vielmehr habe Gerhard Clouth den Hof 1602 gekauft. Nach seinem Tod sei er seinem Sohn Christian, dem Schwiegervater des Appellanten, zugefallen. Der Erzbischof von Köln hatte den Appellaten nach dem Heimfall des Mannlehens Lövenich im Amt Liedberg durch den Tod des Anton Mols neu belehnt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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