Anspruch auf den halben Hof Löveling (anders: Lovenich; Erzstift Köln, Amt Liedberg; im Kirchspiel Holzheim, hier falsch: Holtum; Kr. Grevenbroich bzw. Stadt Neuss). Möglicherweise liegt bei einer der Parteien eine Verwechslung mit einem gleichnamigen Hof im Amt Erprath vor. Der Appellant weist die Behauptung zurück, der Hof sei seit 200 Jahren „continua serie“ als Mannlehen ausgegeben worden, und der letzte Lehnsträger Gerhard Clouth habe es auch in dieser Qualität erhalten. Vielmehr habe Gerhard Clouth den Hof 1602 gekauft. Nach seinem Tod sei er seinem Sohn Christian, dem Schwiegervater des Appellanten, zugefallen. Der Erzbischof von Köln hatte den Appellaten nach dem Heimfall des Mannlehens Lövenich im Amt Liedberg durch den Tod des Anton Mols neu belehnt.
Vollständigen Titel anzeigen
Anspruch auf den halben Hof Löveling (anders: Lovenich; Erzstift Köln, Amt Liedberg; im Kirchspiel Holzheim, hier falsch: Holtum; Kr. Grevenbroich bzw. Stadt Neuss). Möglicherweise liegt bei einer der Parteien eine Verwechslung mit einem gleichnamigen Hof im Amt Erprath vor. Der Appellant weist die Behauptung zurück, der Hof sei seit 200 Jahren „continua serie“ als Mannlehen ausgegeben worden, und der letzte Lehnsträger Gerhard Clouth habe es auch in dieser Qualität erhalten. Vielmehr habe Gerhard Clouth den Hof 1602 gekauft. Nach seinem Tod sei er seinem Sohn Christian, dem Schwiegervater des Appellanten, zugefallen. Der Erzbischof von Köln hatte den Appellaten nach dem Heimfall des Mannlehens Lövenich im Amt Liedberg durch den Tod des Anton Mols neu belehnt.
AA 0627, 3986 - M 1607/4284
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1640 - 1644 (1442 - 1647)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Munich (Münich), Buchhändler, im Namen seiner Frau Catharina Clouth (Claudt), Köln Beklagter: Lic. Johann Palant, kurköln. Hof- und Kammerrat, Bonn; als Interessent der Erzbischofvon Köln Prokuratoren (Kl..): Dr. Lucas Goll 1641 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Walraff 1642 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurköln. Kanzlei zu Bonn 1639 - 2. RKG 1640 - 1644 (1442 - 1647) Beweismittel: Zeugnis des Dam von dem Bongart, des Alef von Honseler, des Peter von Norprath und anderer, daß Johann von der Heghe seiner Frau Claergen (Klara) den Hof Löveling als Morgengabe gegeben hat, mit Transfix 1442 (in Q 3). Lehnsbrief des Erzbischofs Dietrich von Köln über den Hof zu Lövenich Dienstag nach Neujahr 1458 (in Q 3). Angaben über Belehnungen mit Löveling 1525 - 1634 (Q 21). Pachtzettel des Johann Palant über den Hof Löveling 8. Juli 1639 (Q 25). Kaufbrief über den Hof zu Löveling gen. Brochshof zwischen den Verkäufern Peter von der Arck, Vogt des Amts Grevenbroich, und Adam von der Arck zu Esch als Vormündern der minderjährigen Kinder des verstorbenen Dr. Peter Broch, Köln, und seiner Frau Catharina Hörstgens und den Käufern Gerhard Clouth, Halfmann zu Mickeln, und seiner Frau Catharina Mohr 28. Dez. 1602 (Q 30). Vorakten (Q 42), darin: Lehnsbrief des Bischofs Ferdinand von Köln über Löveling für Johann Palant 19. Jan. 1639 (101f.). Beschreibung: 2 Bde., 9 cm, 432 Bl.; Bd. I: 176 Bl., lose; Q 1 - 46, 10 Beilagen; Bd. II: 256 Seiten; Gedruckte Relatio compromissi feudalis 1643.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:38 MESZ