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Verordnung über die Bemessung der Vergütung, welche die Inhaber von Dienstwohnungen mit Wasserleitungen für den Wasserbezug ab 1. Oktober zu leisten haben
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Verordnung über die Bemessung der Vergütung, welche die Inhaber von Dienstwohnungen mit Wasserleitungen für den Wasserbezug ab 1. Oktober zu leisten haben
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.2 Landesdienst, Personal >> D.2.5 Dienstwohnungen
Darmstadt, 1904 Juli 13
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