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Pergamenturkunden zum Städtebund
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 9 Sammlung Prälat Schmid (Johann Christoph von Schmid,*1756, +1827, Urkunden, Drucke und Abschriften)
Sammlung Prälat Schmid (Johann Christoph von Schmid,*1756, +1827, Urkunden, Drucke und Abschriften) >> Unterlagen der Sammlung Prälat Schmid
1387, 1400, 1416
Enthält:
J 9 PU 1 (21 a):
1387 Januar 14 (Montag vor Antonius)
Der Schwäbische Städtebund erteilt auf seiner Zusammenkunft in Konstanz den Städten Ulm und Esslingen eine Bürgschaft über den Betrag von 3020 fl., die diese zur Unterstützung der Stadt Giengen in Speyer entlehnt und für welchen Betrag sie einen jährlichen Zins von 210 fl. zu zahlen haben. - Sr.: die Städte Augsburg, Reutlingen und Ravensburg. Or. Perg. RgV. 3 S. (S.3 leicht besch.)
J 9 PU 2 (21 b):
1400 Januar 29 (Donnerstag vor Lichtmess)
Bürgermeister, Rat und alle Bürger zu Giengen [a. d. Brenz] bekennen, daß die Städte Ulm, Esslingen, Nördlingen und Gmünd für Giengen, aus Freundschaft und auf ihre Bitte selbstschuldnerisch eine Bürgschaft gegen den "erbern man" Richard Billung, Bürger zu Wile [Weil der Stadt] in Höhe von 2000 fl. Hauptgut und einem jährlichen Zins von 125 fl. übernommen haben und daß diese 4 Städte mit etlichen andern Reichsstädten schon zuvor für Giengen selbstschuldnerisch gegenüber Speyer gebürgt hätten. Deshalb verspricht Giengen, daß die gen. Städte von diesen Schulden - Hauptgut und Zins - gelöst werden sollen. Sollte aber eine Stadt durch diese Schuld zu Schaden geraten, will Giengen diesen tragen und verspricht,'jährlich 400 fl. vom Hauptgut abzulösen. - Sr.: die A. Or. Perg. RgV. 1 S. besch.
J 9 PU 3 (21 c):
1416 April 20 (Montag nach Ostern)
Bürgermeister, Räte und Bürger der Städte Ulm, Memmingen, Ravensburg, Biberach, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Leutkirch und Giengen erneuern ihre "Einung", gerechnet ab dem nächsten St.Jörgentag (=1416 April 23), auf 3 weitere Jahre unter Berufung auf folgende (im Wortlaut inserierte) Urkunden:
1.) 1348 Januar 9 (Mittwoch nach dem 12.Tag)
Karl (IV.), römischer König, bestätigt den Städten Augsburg, Ulm, Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Leutkirch, Wangen, Biberach, Ravensburg, Lindau, Buchhorn, Überlingen, Pfullendorf, Esslingen, Reutlingen, Rottweil, Weil, Nördlingen, Gmünd, Hall, Heilbronn, Wimpfen und Weinsberg ihre Freiheiten und Rechte, insbesondere, daß sie weder für ihn noch für das Reich versetzt, verkauft und verkümmert werden sollen. Auch sollen die Städte das Recht haben, sich zur Abwehr von Eingriffen gegenseitig zu unterstützen.
2.) 1401 August 10 Ulm (Laurentius mart.)
Ruprecht, römischer König, versichert die Städte Ulm, Esslingen, Reutlingen, Heilbronn, Gmünd, Weil, Aalen, Nördlingen, Biberach, Pfullendorf, Dinkelsbühl, Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Leutkirch, Bopfingen und Giengen seines Schutzes und verspricht, dass sie weder für ihn noch für das Reich versetzt, verkauft und verkümmert werden sollen. Er gestattet den gen. Städten, dass sie sich gegenseitig gegen Eingriffe helfen und unterstützen.
3.) 1413 August 3 Meran
Sigismund, römischer König, bestätigt der Stadt etc. alle ihr jetzt und früher gewährten Rechte, Freiheiten und Privilegien.
Es wird bestimmt, dass bei Angriffen auf eine Stadt zunächst die 3 nächstgelegenen Städte die erstere mit Kosten, "Geziuge und allen andern sachen" zu Hilfe kommen sollen. Daraufhin sollen Abgesandte aller Städte zusammenkommen und beschließen, welche Hilfe gemeinsam von allen Städte zu leisten sei. Die Kosten sollen nach Maßgabe der gewöhnlichen Steuer verteilt und innerhalb 2 Monaten gezahlt werden. Weiterhin werden Bestimmungen über die Aufnahme von Pfahlbürgern in die Städte getroffen. Städte, die sich der gemeinsamen Satzung widersetzen und den Beschlüssen nicht nachkommen, sollen mit einer Pön belegt werden. Bei Abstimmungen soll Ulm 2 Stimmen, alle übrigen Städte je 1 Stimme haben. - Sr.: die A.. Perg. RgV. 9 S. (2 S. leicht besch.)
Augsburg A
Biberach an der Riß BC
Bopfingen AA
Buchhorn = Friedrichshafen FN
Esslingen am Neckar ES
Giengen an der Brenz HDH
Heilbronn HN
Isny im Allgäu RV
Kaufbeuren KF
Kempten (Allgäu) KE
Konstanz KN
Leutkirch im Allgäu RV
Lindau (Bodensee) LI
Memmingen MM
Nördlingen DON
Pfullendorf SIG
Ravensburg RV
Reutlingen RT
Rottweil RW
Schwäbisch Gmünd AA
Schwäbisch Hall SHA
Speyer SP
Überlingen FN
Ulm UL
Wangen im Allgäu RV
Weil der Stadt BB
Weinsberg HN
Wimpfen am Berg : Bad Wimpfen HN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.