Mainz, 1577.05.01. (Richter Valentin Spieß). Eheberedung und Einkindschaftsvertrag zwischen Meister Stephan Philipp Lorsbach, B. und Weber, und Guttgen, Tochter des + B. Matheis Deschlin zu Bingen: Meister Stephan bringt ihr all seine Nahrung zu; doch erhält sein Kind (Philipp) aus voriger Ehe mit Apollonia im voraus statt des Rockenteils 50 fl. aus des Vaters Nahrung. Einkindschaft zwischen diesem und den aus der neuen Ehe zu erwartenden Kindern wird ausgemacht. Für den Fall, daß die neue Ehe kinderlos bliebe, wird bestimmt: Stirbt der Mann zuerst, so erhält sie ihre zugebrachten 50 fl. und das Bett und aus seiner Nahrung 50 fl. sowie die Hälfte der ehelichen Errungenschaft. Stirbt die Frau zuerst, so erhält er sein Zugebrachtes und aus ihrer Nahrung 40 fl. sowie die Hälfte der ehelichen Errungenschaft. Anwesend: 1) für Ihn: Michael Harm, Tuchscherer und Hofgerichtspedell, und die Vormünder des Kindes (Hans Khömmerele, Schuster, und Martin Mattenheuser, Scherer; 2) für sie: Ihr Bruder Paulus Deßloch, Meister Konrad Barth und Herr Velten Hildenbrandt, alle Domvikare;. 3) Z.: Hans Satler, Schatzmeister, und Matheis Hoffman, Weber. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg, Domscholaster).

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