Bürgermeister und Rat der Stadt Mainz bekunden, daß die 52 Goldgulden, die sie der Lyse von Gauwenich, Witwe des Mathis Dortzans, unter Vorbehalt des Rückkaufs verschrieben hatten, durch Erbschaft an Godehart Dörtzan, Kanoniker zu Aachen, gefallen seien. Dieser habe die Rente in lipgedingsgulte umgewandelt und ihnen Weisung gegeben, die Rente an Statz v. d. Bongard, Erbkämmerer des Landes Jülich, zu leisten.