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Der 1361 Belehnten bis dahin eigenes Gut, nämlich: 1.) sechseinhalb Lehen zu Stolzenbach [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.]; 2.) fü...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Meisebug, Nr. 15
A I u, von Meysebug sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe M >> Me >> Meisenbug, von >> 1300-1499
1361 September 26
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der 1361 Belehnten bis dahin eigenes Gut, nämlich: 1.) sechseinhalb Lehen zu Stolzenbach [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.]; 2.) fünf Acker Wiesenwachs zu Obervorschütz [Stadtteil von Gudensberg, Schwalm-Eder-Kr.], das sie den Landgrafen von Hessen als Burglehen auftragen, bis zur Wiedereinlösung innerhalb von sechs Jahren ihres mit Zustimmung des Lehnsherrn an Lutz von Wildungen, ihrem Schwager, versetzten Burglehens zu Felsberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.].
Vermerke (Urkunde): Siegler: Albrecht von Meisenbug, Hermann von Meisenbug
Belehnte/r: Albrecht und Hermann von Meisenbug, Brüder