Ehe-Dissidien zwischen Pfalzgraf Georg Johann II. von Pfalz-Lützelstein-Guttenberg und seiner Gemahlin Susanna.
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 71 Bü 1994
A 71 I Bü 63
Archiv Pfalz, S. 77
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 71 Regierungsakten
Regierungsakten >> Herzog Eberhard III. von Württemberg >> Korrespondenz mit Pfalz >> Pfalz-Lützelsteiner Akten
1640-1660
Enthält:
"Acta die Ehedissidien der Pfalzgräfin Susanna mit ihrem Gemahl Pfalzgrafen Georg Hans von Lützelstein betr. die Pfalzgräfin entfernt sich wegen angeblicher grober Mishandlungen schon im Jahr 1631 von ihrem Gemahl zuerst nach Straßburg, u. in der Folge nach Neuenstein und Nürnberg, wobei alle Bemühungen der Württembergischen und Pfälzischen Anverwandten wegen beabsichtigter Aussöhnung durchaus fruchtlos bleiben, u. diese Ehedissidien endlich an kais. Majestät gebracht werden. Herzog Eberhard III. und Markgraf Wilhelm von Baden erhalten ao. 1641 ein kaiserl. Commissoriale unter beiden theilen eine Versöhnung zu bewürcken, u. einstweilen wenigstens den Pfalzgrafen zu den nothwenigsten Alimenten zu veranlassen, worzu jedoch dieser auf keine Art zu bewegen ist.
Die Pfalzgräfin, die sich unmittelst auch bei der verwittibten Herzogin Ursula auf ihrem Widdum Sitz zu Nürtingen aufhält, betreibt auf deren Absterben die Ausfolge des von der Herzogin an die Pfalzgräfliche Erben angehaltenen Vermögens, und nimmt in solang ihren Wohnsitz zu Nürtingen, woselbst sie auch abschlägliche Unterstützungen von den Widdums-Geldern angewiesen erhält, und ihren Ehedissidien durch die eingeloffene Nachricht von dem am 29. Sept. 1654 erfolgten Tod ihres Gemahls ein Ende gemacht wird.¿ (Zusammenfassung der Geschehnisse durch Regierungsrat Christian Heinrich von Günzler)
"Acta die Ehedissidien der Pfalzgräfin Susanna mit ihrem Gemahl Pfalzgrafen Georg Hans von Lützelstein betr. die Pfalzgräfin entfernt sich wegen angeblicher grober Mishandlungen schon im Jahr 1631 von ihrem Gemahl zuerst nach Straßburg, u. in der Folge nach Neuenstein und Nürnberg, wobei alle Bemühungen der Württembergischen und Pfälzischen Anverwandten wegen beabsichtigter Aussöhnung durchaus fruchtlos bleiben, u. diese Ehedissidien endlich an kais. Majestät gebracht werden. Herzog Eberhard III. und Markgraf Wilhelm von Baden erhalten ao. 1641 ein kaiserl. Commissoriale unter beiden theilen eine Versöhnung zu bewürcken, u. einstweilen wenigstens den Pfalzgrafen zu den nothwenigsten Alimenten zu veranlassen, worzu jedoch dieser auf keine Art zu bewegen ist.
Die Pfalzgräfin, die sich unmittelst auch bei der verwittibten Herzogin Ursula auf ihrem Widdum Sitz zu Nürtingen aufhält, betreibt auf deren Absterben die Ausfolge des von der Herzogin an die Pfalzgräfliche Erben angehaltenen Vermögens, und nimmt in solang ihren Wohnsitz zu Nürtingen, woselbst sie auch abschlägliche Unterstützungen von den Widdums-Geldern angewiesen erhält, und ihren Ehedissidien durch die eingeloffene Nachricht von dem am 29. Sept. 1654 erfolgten Tod ihres Gemahls ein Ende gemacht wird.¿ (Zusammenfassung der Geschehnisse durch Regierungsrat Christian Heinrich von Günzler)
ca. 350 Blatt
Archivale
Neuenstein KÜN
Nürnberg N
Nürtingen ES; Schloss
Straßburg (Strasbourg), Dép. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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