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Hermann Rüdger aus Hattenhofen [Kr. Göppingen], im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gef., aus Gnaden aber wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, gegen den Grafen und seine Untertanen und Zugewandten, sie seien geistlich oder weltlich, nichts zu unternehmen außer mit Recht, sie alle und jeden besonders in den Gerichten bleiben zu lassen, wo sie sitzen oder nach der Gewohnheit hingehören und sie vor kein anderes Gericht zu ziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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