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Bestätigung des Einlösungsrechts der Landgrafen an Eltmannshausen
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe E >> 2 El >> 2.26 Eltmannshausen (Gem. Eschwege, Werra-Meißner-Kreis)
1360 April 18
Ausfertigung, Pergament, Siegel.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard und Bodo von Boyneburg bekunden, dass die Landgrafen von Hessen das Recht haben, das Dorf Eltmannshausen für 23 Mark, die Mark zu vier Pfund Heller gerechnet, wieder einzulösen, falls die von Treffurt das nicht tun.