Akten des Landgrafen Philipp (z.T. gemeinsam mit den Kurfürsten August von Sachsen und Joachim von Brandenburg, dem Erzbischof Georg von Bremen, Bischof Bernhard von Münster und Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg): Briefwechsel mit der aus Bremen vertriebenen Partei und der Gegenpartei, insbesondere mit dem Bürgermeister Daniel von Büren und den Ratmannen Johann Brandt, Braun Reinhardts und Hermann Faßmer. Niederschrift der Werbung des Gesandten von Bürgermeister und Rat Mag. Johannes Kellner genannt Slungrave. Schreiben des Dr. Burkhard Mithobius. Briefwechsel mit Bürgermeister und Rat der Stadt
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Akten des Landgrafen Philipp (z.T. gemeinsam mit den Kurfürsten August von Sachsen und Joachim von Brandenburg, dem Erzbischof Georg von Bremen, Bischof Bernhard von Münster und Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg): Briefwechsel mit der aus Bremen vertriebenen Partei und der Gegenpartei, insbesondere mit dem Bürgermeister Daniel von Büren und den Ratmannen Johann Brandt, Braun Reinhardts und Hermann Faßmer. Niederschrift der Werbung des Gesandten von Bürgermeister und Rat Mag. Johannes Kellner genannt Slungrave. Schreiben des Dr. Burkhard Mithobius. Briefwechsel mit Bürgermeister und Rat der Stadt
3, 1720
3 Politisches Archiv Landgraf Philipps des Großmütigen
Politisches Archiv Landgraf Philipps des Großmütigen >> 3 Staatenabteilungen >> 3.18 Stadt Bremen
1562, 1563
Enthält: 1562 Mai. Die Abendmahlsstreitigkeiten in Bremen und die daraufhin erfolgte Auswanderung eines Teiles des Rats und der Bürgerschaft. Übersendung des Aktenmaterials und Abordnung des Gesandten Mag. Johann Slungrave (Schlundtgrebe) an den Landgrafen mit der Bitte um Rat und Unterstützung gegenüber den Umtrieben der ausgewichenen Partei im niedersächsischen Kreise. Bereitwilligkeit des Landgrafen Philipp, sich an der von Kursachsen angeregten Vermittlung gemeinsam mit Brandenburg und Braunschweig zu beteiligen
Enthält: Oktober. Bericht vom weiteren Verlaufe der Streitigkeiten: Gesandtschaft der niedersächsischen Kreisstände an Bremen, Aufforderung, die Vertriebenen wieder in die Stadt einzulassen. Ablehnung. Die Partei in der Stadt durch ein von ihren Gegnern ausgebrachtes kaiserliches Mandat des Mordes beschuldigt, ihre Rechtfertigung beim Kaiser, infolgedessen das Mandat von diesem kassiert. Die Angelegenheit nach dem Vorschlage der Stadt durch den Kaiser dem Erzbischof von Bremen zur Entscheidung überwiesen. Vorladung der beiden Parteien durch diesen auf einen bremischen Landtag nach Achim. Weigerung der Vertriebenen (durch den früheren Stadtsekretär Jakob Lower), den Landtag zu besuchen, ihre Praktiken unter den niedersächsischen Ständen. Neubesetzung ihrer Stadtämter. Die Stadt durch einen von den Vertriebenen ausgegangenen Druck religiöser Neuerungen beschuldigt, ihre Rechtfertigung dagegen auf den niedersächsischen Kreistagen zu Lüneburg und Braunschweig und bei dem Erzbischofe von Bremen. Gesandtschaft des niedersächsischen Kreises an den Kaiser und die Kurfürsten zu Frankfurt mit dem Antrag, die bremische Streitfrage an sie zu verweisen. Bitte der Stadt Bremen an den Landgrafen, gegenüber diesen Bestrebungen auf die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, wenn sie ihn auf der Reise zum Kurfürstentage besuchten, und auf Köln und Mainz schriftlich einzuwirken, damit die Entscheidung der Streitigkeiten bei dem Erzbischof von Bremen bleibe. Gegenbericht der vertriebenen Partei, Beteuerung ihres lutherischen Standpunktes, Anrufung Philipps als des einzigen Überlebenden der Augsburger Konfession
Enthält: 1563 Januar. Landgraf Philipp auf dem Kurtage zu Frankfurt neben anderen als Kommissar für den Bremer Streit bestimmt. Schädigung der Stadt durch die Umtriebe der Ausgewanderten bei den Hansestädten. Bitte an Philipp, den Verhörstag nicht, wie die Vertriebenen wünschten, nach Bremen, sondern nach Minden oder Nienburg anzusetzen und von dort aus durch eine Kommission die angeblichen Neuerungen in Bremen untersuchen zu lassen
Enthält: März, April. Ansetzung eines Verhörstages durch die Kommissare nach Goslar. Neue Vertreibung von Bremer Bürgern, die den vom Rat geforderten Eid verweigerten
Enthält: deren Hilfegesuch beim Landgrafen
Enthält: Mai. Bremen durch ein Mandat der Hansestädte aus ihrem Bunde ausgeschlossen, die Güter ihrer Bürger in Braunschweig, Lüneburg und Lübeck beschlagnahmt, diese selbst von dort ausgewiesen. Rüstungen und bedrohliche Haltung der in den Herrschaften Oldenburg und Delmenhorst sich aufhaltenden Ausgewanderten. Gegenrüstungen der Stadt, zur Festigung im Inneren allen Bürgern ein Eid vorgelegt. Dieser von 50 Bürgern verweigert. Deren Bemühungen bei dem Erzbischof von Bremen. Von dem Prädikanten Mag. Johannes Sum erregte Abendmahlsstreitigkeiten. Seine Entlassung auf das Gutachten der Universität Wittenberg hin, die ihn nach Bremen geschickt hatte. Besorgnisse der Stadt vor dem nach Braunschweig angesetzten niedersächsischen Kreistage, ihre Bitte, eine Verwarnung an die niedersächsischen Stände bei Pfalz, Mainz, Köln und Trier für sie zu erwirken, jedoch vom Landgrafen abgelehnt mit dem Hinweise auf das Unschickliche, ohne Wissen der Mitkommissare zu handeln. Gesuch der Stadt Bremen, ihr für den Goslarer Verhörstag den Dr. Johann Oldendorp als Rechtsbeistand zu überlassen
Enthält: Oktober. Bericht vom weiteren Verlaufe der Streitigkeiten: Gesandtschaft der niedersächsischen Kreisstände an Bremen, Aufforderung, die Vertriebenen wieder in die Stadt einzulassen. Ablehnung. Die Partei in der Stadt durch ein von ihren Gegnern ausgebrachtes kaiserliches Mandat des Mordes beschuldigt, ihre Rechtfertigung beim Kaiser, infolgedessen das Mandat von diesem kassiert. Die Angelegenheit nach dem Vorschlage der Stadt durch den Kaiser dem Erzbischof von Bremen zur Entscheidung überwiesen. Vorladung der beiden Parteien durch diesen auf einen bremischen Landtag nach Achim. Weigerung der Vertriebenen (durch den früheren Stadtsekretär Jakob Lower), den Landtag zu besuchen, ihre Praktiken unter den niedersächsischen Ständen. Neubesetzung ihrer Stadtämter. Die Stadt durch einen von den Vertriebenen ausgegangenen Druck religiöser Neuerungen beschuldigt, ihre Rechtfertigung dagegen auf den niedersächsischen Kreistagen zu Lüneburg und Braunschweig und bei dem Erzbischofe von Bremen. Gesandtschaft des niedersächsischen Kreises an den Kaiser und die Kurfürsten zu Frankfurt mit dem Antrag, die bremische Streitfrage an sie zu verweisen. Bitte der Stadt Bremen an den Landgrafen, gegenüber diesen Bestrebungen auf die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, wenn sie ihn auf der Reise zum Kurfürstentage besuchten, und auf Köln und Mainz schriftlich einzuwirken, damit die Entscheidung der Streitigkeiten bei dem Erzbischof von Bremen bleibe. Gegenbericht der vertriebenen Partei, Beteuerung ihres lutherischen Standpunktes, Anrufung Philipps als des einzigen Überlebenden der Augsburger Konfession
Enthält: 1563 Januar. Landgraf Philipp auf dem Kurtage zu Frankfurt neben anderen als Kommissar für den Bremer Streit bestimmt. Schädigung der Stadt durch die Umtriebe der Ausgewanderten bei den Hansestädten. Bitte an Philipp, den Verhörstag nicht, wie die Vertriebenen wünschten, nach Bremen, sondern nach Minden oder Nienburg anzusetzen und von dort aus durch eine Kommission die angeblichen Neuerungen in Bremen untersuchen zu lassen
Enthält: März, April. Ansetzung eines Verhörstages durch die Kommissare nach Goslar. Neue Vertreibung von Bremer Bürgern, die den vom Rat geforderten Eid verweigerten
Enthält: deren Hilfegesuch beim Landgrafen
Enthält: Mai. Bremen durch ein Mandat der Hansestädte aus ihrem Bunde ausgeschlossen, die Güter ihrer Bürger in Braunschweig, Lüneburg und Lübeck beschlagnahmt, diese selbst von dort ausgewiesen. Rüstungen und bedrohliche Haltung der in den Herrschaften Oldenburg und Delmenhorst sich aufhaltenden Ausgewanderten. Gegenrüstungen der Stadt, zur Festigung im Inneren allen Bürgern ein Eid vorgelegt. Dieser von 50 Bürgern verweigert. Deren Bemühungen bei dem Erzbischof von Bremen. Von dem Prädikanten Mag. Johannes Sum erregte Abendmahlsstreitigkeiten. Seine Entlassung auf das Gutachten der Universität Wittenberg hin, die ihn nach Bremen geschickt hatte. Besorgnisse der Stadt vor dem nach Braunschweig angesetzten niedersächsischen Kreistage, ihre Bitte, eine Verwarnung an die niedersächsischen Stände bei Pfalz, Mainz, Köln und Trier für sie zu erwirken, jedoch vom Landgrafen abgelehnt mit dem Hinweise auf das Unschickliche, ohne Wissen der Mitkommissare zu handeln. Gesuch der Stadt Bremen, ihr für den Goslarer Verhörstag den Dr. Johann Oldendorp als Rechtsbeistand zu überlassen
Sachakte
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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