Friedberg, Burg: Der Notar Matthias Wagner aus Frankfurt beglaubigt, daß am Tag der Ausstellung in der Audienzstube des 'Newe(n) hauß(es)' in Frie...
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852
B 5 Urkunden der Burg Friedberg
Urkunden der Burg Friedberg >> Urkunden
1671 Juni 22, [Friedberg]
Ausf., Perg.libell (16 Bl., n. foliiert, Bl. 2r-15v beschr.), anh. Sg. in offener Holzkapsel, sehr gut erh.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedberg, Burg: Der Notar Matthias Wagner aus Frankfurt beglaubigt, daß am Tag der Ausstellung in der Audienzstube des 'Newe(n) hauß(es)' in Friedberg vor ihm ,den anwesenden Zeugen und den ebenfalls anwesenden Ratsherren der Stadtschreiber Johann Dietrich Leiniger ein Schreiben verlas [von 1671 Juni 22, in 852]. Danach ging der Aussteller mit seinen Zeugen sowie Georg Kaspar Sartorius, der jüngere Bürgermeister, Johann Helwig May, der älteste Schöffe, Johann Dietrich Leiniger, der Stadtschreiber, im Namen des Ausschusses der Bürgerschaft, Johann Philipp Mohr, Wirt im Gasthaus Wolf, Johann Gerhard Runcke, Wirt zum Schwanen, unter Zuziehung des August Beckstein, Doktor der Rechte und Advokat in Frankfurt, in die Kanzlei der Burg, wo sie von Johann Gottfried Weinreich, dem Syndikus der Burg, in die hinterste obere Stube geführt wurden, wo Hans Eitel Diede zum Fürstenstein, der neu gewählte Burggraf, Philipp Ludwig v. und zu Frankenstein, der jüngere Baumeister, die Burgmannen Philipp Rau (Raw) v. Holzhausen und Johann Friedrich Adolf Schelm zu Bergen, der Sekretär Joachim Müller, und der Stadtschultheiß Johann Andreas Herpel anwesend waren. Der Burggraf forderte dazu auf, daß Bürgermeister und Rat vor der Huldigung die Angelegenheiten vorbringen sollten, die einer Regelung bedürften. In ihrem Namen sprach Doktor Augustus Beckstein Folgendes an: [1] Für die Wahl des Burggrafen fehle die kaiserliche 'Recognition'; man frage sich, 'ob solches heut oder morgen (...) zu einer Consequenz' führen kann und wolle es in das Belieben des Burggrafen stellen, eine Bestätigung zu erwirken oder 'einigen schein davon' zu erwecken. Der Burggraf geht demgegenüber davon aus, daß die Bestätigung seiner Wahl ohne Zweifel noch erfolgt. [2] Den Bedenken der Stadt, der Huldigungseid könne etwas ihr Nachteiliges enthalten und man solle doch die dem Burggrafen [Konrad] Löw v. Steinfurth 1618 geleistete Eidesformel beibehalten, begegnete der Burggraf, man solle die Worte 'von der römischen Kayßerlichen Mayesttät confirmirten' durch die Formel 'anstatt und im Nahmen der gemeinen Burgk Friedberg und deren Burgmannen' ersetzen. [3] Die Befestigung der Burg habe der Stadt einigen Grund und Boden weggenommen und einige Grenz- und Malsteine verdeckt. Der Burggraf sagte eine Prüfung dieser Angelegenheit zu, die im übrigen nicht im Zusammenhang mit der Huldigung stehe. [4] Den durch die Burg vor das 'Kappes thor' gesetzten 'schlag' versprach der Burggraf in Augenschein zu nehmen und so zu regeln, daß die Stadt 'klagloß' gehalten werden solle. [5] Der neue Müller habe ihre Einwohner in der Vorstadt zum Garten am Besuch der Stadtkirche gehindert [keine weitere Angabe hierzu]. Der Burggraf wolle, wenn die Stadt die Behinderungen nachweise, entsprechende Abhilfe leisten (remediren). [6] Durch die Schlachtungen der Juden wären den armen Bürgern Einbußen in ihren Nahrungsmitteln entstanden, die Burg solle doch den Bestimmungen der Zunftordnung folgen und den Judischen Zuwiderhandlungen (Contraventionibus) Einhalt gebieten. [7] Da dem Bürgermeister Johann Geyß, Johann Helwig May und Philipp Friedrich Rieß durch die Burg in Melbach eine Kapitalschuld von 150 Gulden sowie Heu, 'Grummet' [2. Grasschnitt] und Tabak weggenommen worden sei, weswegen beide Parteien einen Prozeß am kaiserlichen Kammergericht geführt hätten, sich derzeit aber in 'Litispendenz' befänden, hoffe die Stadt diesbezüglich auf eine gütliche Einigung (per modum amicitiae). Der Burggraf sprach sich ebenso dafür aus, 'die sache in der Güthe zu componiren'. Die Länge der Verhandlung machte eine Verlegung der Huldigung auf den nächsten Tag, Freitag Juni 23, notwendig. [Folgt die detaillierte Schilderung des Vorgangs der Huldigung von Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Friedberg, der in Anwesenheit des Burggrafen Hans Eitel Diede zu Fürstenstein, Friedrich Schütz v. Holzhausen, ältester Baumeister, Philipp Ludwig von und zu Frankenstein, jüngerer Baumeister, der Burgmannen Eberhard Löw v.Steinfurth, Rittmeister Philipp Rau v. Holzhausen, Henrich v. Bünau, Johann Friedrich Adolf Schelm v. Bergen, des Burgsyndikus, Lizentiat Gottfried Meinreich, und des Sekretärs Joachim Müller auf dem Platz vor der Burg (gen. die Freiheit) stattfand.]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Sattlergesellen Melchior Batz aus Lomnitz (Lu-) in Sachsen und Henrich Brackert aus Thorn in Preußen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Notariatssiegel)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Sattlergesellen Melchior Batz aus Lomnitz (Lu-) in Sachsen und Henrich Brackert aus Thorn in Preußen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Notariatssiegel)
Bestellnummer: A 3, Nr. 111/850
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ