Abt Johann von Salmenschwyler belehnt mit Zustimmung des Jacob Kettenagkers, Bürgers zu Riedlingen, und des Wilhalm Egen von Stadion als Pfleger den Stoffel Kettenacker, Sohn des seligen Georg Kettenacker, mit des Klosters Hof zu Burgau, bestehend aus Haus, Hofraite, Scheuer, Garten, Wiesen, Äckern, Wunn, Weid und allen Zugehörungen, den vorher der selige Stoffel Kettenagker, Bruder des Georg Kettenagker, zu Leiblehen gehabt hat. Der Lehensmann soll den Hof in wesentlichen Ehren halten und nutzen, wie es bei anderen des Klosters Lehen Sitte und Gewohnheit ist, doch behält sich das Kloster alle die zum Hofe gehörigen Hölzer vor, so daß der Lehensmann weder Ziimmer- noch Brennholz darin hauen darf. Von den bebauten Äckern muß der Lehensmann den 4. Teil des Ertrags abgeben, ferner zu Hofzins 2 Pfund 10 Schilling Pfennige Riedlinger Währung, 8 Hühner, 3 Viertel Eier, 1 Fastnachthenne, 1 Viertel Öl, die Landgarbe vom Feld in des Klosters Behausung zu Burgau und das ausgedroschene Korn in das Haus des Klosters zu Riedlingen führen, wohin ar auch Geld, Hühner und Eier auf St. Martinstag zu liefern hat. Das Kloster verpflichtet sich, Zins und Landgarbe nicht zu erhöhen, ihm von der Landgarbe Stroh und Pruet zu verabfolgen und ihm jährlich von jeder Jauchert mit Wintersaat 1 Schilling 6 Pfennig, von einer Jauchert mit Sommersaat 9 Pfennig Schnittergeld zu geben; zum Dreschen der Landgarbe wird das Kloster 2, der Lehensmann 1 Drescher stellen, doch muß er sie alle 3 verpflegen, wofür er von jedem Dreschtag 1 Viertel des ausgedroschenen Korns, Riedlinger Meß, erhält. Ebenso muß er das Dreschzeug mit Ausnahme der Säcke stellen. Von dem Hof darf der Inhaber kein Vogtrecht weder in Geld noch in Korn entrichten, da es ein freier und recht eigener Hof des Klosters ist, damit keine Gerechtigkeit oder Last auf ihm erwächst. Dem Kloster muß er mit Gebot und Verbot, mit Reisen und Reissteuern gehorsam sein. Ohne des Klosters Einwilligung darf er keinen Schirm annehmen; jährlich muß er 2 Wagenfuhren von Riedlingen nach Pfullendorf tun; das Kloster hat aber die Wahl, die Fuhren zu nehmen oder für jede 10 Batzen entrichten zu lassen. Bei der Fuhr nach Pfullendorf bekommt der Lehensmann Essen und Futter für die Pferde. Frondienste in und um Riedlingen herum muß er leisten wie andere Hintersassen auf Befehl des Pflegers zu Pfullendorf oder des Hauswirts zu Riedlingen. Hält er den Hof nicht in gutem Zustand oder gerät er mit den Zinszahlungen in Verzug, so fällt der Hof dem Kloster heim