Mainz, 1594.11.16. Vor Anton Baier ("Beier"), der Rechten Lizentiat und Schultheiß, und den Richtern Philipp Anshelm, Adam Ebersheim, Konrad Kennicken, der Rechten Lizentiat, und Johan Pfaffen - das Kammeramt ist z.Zt. unbesetzt -, "im ihar [...] einthausentfunffhundert neuntzig vnd vier vf mittwoch nach Martini dess heiligen bischofs tag den sechszehenden monatstag Nouembris", im ungebotenen Ding, gewinnt der Syndikus des Stifts St. Viktor (Dekan und gemeine Präsenz) vor Mainz den dritten Bann über den erblichen Besitz von 15 fl. Mainzer Währung Wiederkaufsgült, für die Martin Sambstag, Wagner, für sich und seine Hausfrau zu Unterpfand verlegt hat: 1) Seine Behausung auf dem Grebenbach ("vf der Greuenbach") (vorn und hinten die gemeine Straße, hinten Friederich Heckman), zinst 4 Schillinge auf Martini dem Domstift,. 2) 3 Viertel Weingarten vor der Gaupforte (Angrenzer: Melchior Sticken Erben, Asmus Leineweber), zinst 15 "kompff" Korn dem Stift St. Stephan,. 3) 1 Viertel Weingarten vor der Gaupforte (A. Hans Klettenberger, Zullich (?) Wagner), zinsfrei. Magister Lubentius Hettisch, der Fürsprecher ("vorsprech") und Syndikus in dieser Sache lässt den dritten Bann durchgehen. (5) S. Schultheiß und Richter.
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Mainz, 1594.11.16. Vor Anton Baier ("Beier"), der Rechten Lizentiat und Schultheiß, und den Richtern Philipp Anshelm, Adam Ebersheim, Konrad Kennicken, der Rechten Lizentiat, und Johan Pfaffen - das Kammeramt ist z.Zt. unbesetzt -, "im ihar [...] einthausentfunffhundert neuntzig vnd vier vf mittwoch nach Martini dess heiligen bischofs tag den sechszehenden monatstag Nouembris", im ungebotenen Ding, gewinnt der Syndikus des Stifts St. Viktor (Dekan und gemeine Präsenz) vor Mainz den dritten Bann über den erblichen Besitz von 15 fl. Mainzer Währung Wiederkaufsgült, für die Martin Sambstag, Wagner, für sich und seine Hausfrau zu Unterpfand verlegt hat: 1) Seine Behausung auf dem Grebenbach ("vf der Greuenbach") (vorn und hinten die gemeine Straße, hinten Friederich Heckman), zinst 4 Schillinge auf Martini dem Domstift,. 2) 3 Viertel Weingarten vor der Gaupforte (Angrenzer: Melchior Sticken Erben, Asmus Leineweber), zinst 15 "kompff" Korn dem Stift St. Stephan,. 3) 1 Viertel Weingarten vor der Gaupforte (A. Hans Klettenberger, Zullich (?) Wagner), zinsfrei. Magister Lubentius Hettisch, der Fürsprecher ("vorsprech") und Syndikus in dieser Sache lässt den dritten Bann durchgehen. (5) S. Schultheiß und Richter.
U / 1594 November 16 / II
R
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
16.11.1594
St. Viktor Mainz
Ausfertigung. Perg. S. 1 fehlt, 2 - 5 beschädigt. Rückvermerk: "In libro diuisionis presentialis reperitur hosce 300 fl. esse in Born (= Marienborn) et in Kleinwinternheim esse reapplicatos et ab Hans Sambstach restitutae. Praes. in Judicio den 2ten Aprilis anno 1669"
Urkunden
Ansshelm, Philips
Beier, Anthoni
Eberssheim, Adam
Heckman, Friederich
Hettisch, Lubentius
Kennick, Conradt
Klettenberger, Hans
Leineweber, Assmus
Pfaff, Johan
Sambstag, Martin
Stick, Melchior
Wagner, Zullich
Klein-Winternheim
Mainz
Mainz
Mainz
Marienborn
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ