Familienarchiv Neubronner (Bestand)
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E Neubronner
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1356/1990
Vorwort: Der vorliegende Bestand stellt den Teil des Neubronner-Familienarchivs dar, der die Ulmer Zeit und die daraus resultierenden Besitzungen betreffen. Infolge eines Umzugs bot der Besitzer, Herr Karl Rüdiger von Neubronner im September 1990 die Materialien dem Stadtarchiv Ulm als Dauerdepositum an und brachte im Oktober desselben Jahres die erste Lieferung selbst ins Archiv. Auf Wunsch des Besitzers wurde der völlig ungeordnete Bestand sofort im Anschluss daran geordnet und grob verzeichnet. Im März 1991 wurde eine weitere Lieferung, die das vorhandene Material ergänzt und bis dahin bestehende Lücken schließt, abgeliefert und in der Folgezeit nach dem vorliegenden Gliederungsschema verzeichnet und eingeordnet.
Der Bestand besteht, grob gesagt, v.a. aus den Stiftungsakten, nicht nur der Neubronner-Familie, und den Akten zu den Besitzungen in Balzheim, Holzschwang/Reutti und Matzenbach; daneben stehen die Rechtssachen, wie z.B. Nachlassinventare, Vormundschaftsakten, u.ä. und die ganz persönlichen Familienpapiere, z.B. Briefe der Familienmitglieder untereinander.
Das vorliegende Repertorium ist allerdings nur ein vorläufiges, da, nach Auskunft des Herrn von Neubronner, damit zu rechnen ist, dass bei genauerer Durchsicht des Gesamt-Familienarchivs noch weitere Akten auftauchen könnten.
Ulm, August 1991
Der Bestand besteht, grob gesagt, v.a. aus den Stiftungsakten, nicht nur der Neubronner-Familie, und den Akten zu den Besitzungen in Balzheim, Holzschwang/Reutti und Matzenbach; daneben stehen die Rechtssachen, wie z.B. Nachlassinventare, Vormundschaftsakten, u.ä. und die ganz persönlichen Familienpapiere, z.B. Briefe der Familienmitglieder untereinander.
Das vorliegende Repertorium ist allerdings nur ein vorläufiges, da, nach Auskunft des Herrn von Neubronner, damit zu rechnen ist, dass bei genauerer Durchsicht des Gesamt-Familienarchivs noch weitere Akten auftauchen könnten.
Ulm, August 1991
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 12:43 MESZ