Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg bekundet, dass der verstorbene Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen seinem Rat und Amtmann 50 Gulde...
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B 1 Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
1480 Mai 6
von Wallbrunn
Pergament, angehängtes Siegel fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: sonnabint nach dem sontage Cantate
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg bekundet, dass der verstorbene Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen seinem Rat und Amtmann 50 Gulden jährlich nach Wortlaut der inserierten Urkunde verschrieben hat: Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen verschreibt Hans v. Wallbrunn, Amtmann zu Auerbach, bei Verzicht auf das Amt jährlich fünfzig Gulden aus der Bede zu (Groß-)Gerau, die der dortige Schultheiß zahlen soll, und alle zwei Jahre einen Hengst oder ein Pferd. Falls er dazu erfordert wird, kann er auch den vier Hofgerichten des Pfalzgrafen beisitzen. 1465 Juni 3 (montag noch dem heilgen phingstage) Landgraf Heinrich III. erneuert diese Verschreibung
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg bekundet, dass der verstorbene Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen seinem Rat und Amtmann 50 Gulden jährlich nach Wortlaut der inserierten Urkunde verschrieben hat: Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen verschreibt Hans v. Wallbrunn, Amtmann zu Auerbach, bei Verzicht auf das Amt jährlich fünfzig Gulden aus der Bede zu (Groß-)Gerau, die der dortige Schultheiß zahlen soll, und alle zwei Jahre einen Hengst oder ein Pferd. Falls er dazu erfordert wird, kann er auch den vier Hofgerichten des Pfalzgrafen beisitzen. 1465 Juni 3 (montag noch dem heilgen phingstage) Landgraf Heinrich III. erneuert diese Verschreibung
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers
Inhaltsangabe: Demandt, Personenenstaat II S.917
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:38 MESZ
Namensnennung 4.0 International