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Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg bekundet, dass der verstorbene Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen seinem Rat und Amtmann 50 Gulde...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
1480 Mai 6
von Wallbrunn
Pergament, angehängtes Siegel fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: sonnabint nach dem sontage Cantate
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg bekundet, dass der verstorbene Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen seinem Rat und Amtmann 50 Gulden jährlich nach Wortlaut der inserierten Urkunde verschrieben hat: Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen verschreibt Hans v. Wallbrunn, Amtmann zu Auerbach, bei Verzicht auf das Amt jährlich fünfzig Gulden aus der Bede zu (Groß-)Gerau, die der dortige Schultheiß zahlen soll, und alle zwei Jahre einen Hengst oder ein Pferd. Falls er dazu erfordert wird, kann er auch den vier Hofgerichten des Pfalzgrafen beisitzen. 1465 Juni 3 (montag noch dem heilgen phingstage) Landgraf Heinrich III. erneuert diese Verschreibung
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers