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Peter Moll von Weilheim, wegen der unten näher beschriebenen Trauben- und Holzdiebstähle zu Kirchheim u. T. gef., vor die Wahl gestellt, ent­weder aus dem Gießhübel ins Wasser geworfen zu werden, oder sich in Form einer Verschreibung zu ver­pflichten, Wirtshäuser und Gesellschaften künftig zu meiden, oder das Recht anzunehmen, wählt die Verschreibung, verpflichtet sich, die genannte Be­stimmung einzuhalten sowie die Atzung zu bezahlen, und schwört U. Seine Vergehen: Er war nachts in Jörg Millers Wingert gestiegen, um Trauben zu stehlen, und war dabei von dem Wingertschützen Michel Viecher ergriffen worden. Im Herbst 1561 hatte er versucht, in den Weingärten hinter der Burg beim Lendtburger Hölzlin gelegen Trauben zu stehlen, war dabei ebenfalls ertappt und war nach­folgend vom Vogt dafür bestraft worden. Im selben Jahr hatte er außerdem von Bastian Krießlers Holz­beugen Holz weggetragen, was jedoch von Wilhelm Herzog, Alt-Stadtknecht, entdeckt wurde, worauf er das Holz wieder an seinen alten Platz hatte zu­ückbringen müssen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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