Joseph Mayer, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen, verkauft mit lehnsherrlicher Zustimmung seinem Sohn Thomas Mayer die (näher bezeichnete) Hälfte seines von den Erben des verstorbenen Kaspar Harscher gekauften eigenen hornsteinischen Erblehenhauses unten im Dorf (Anlieger: Martin Engel Jung; das gemeine Mark; die gemeine Straße) mit Recht und Gerechtigkeit. Der Aussteller behält sich außerdem auf Lebenszeit das vor, was sein Sohn und dessen Nachkömmlinge in der Scheuer nicht selbst nutzen und belegen. Nach seinem Tod soll dies an den Sohn fallen. Daraus gehen außer gewöhnlicher Steuer und Anlagen der Herrschaft Hornstein als Erblehensherren jährlich auf Martini Haus- und Grundzins zur Hälfte 15 Kreuzer 5 Heller, aus dem Schopf 6 Kreuzer, von 100 Gulden auf dem Haus stehenden Kapitals die Hälfte des jährlichen Zinses auf Martini von 2 Gulden 30 Kreuzer; bei jeder Veränderung sollen für das ganze Haus 1 Gulden Abzug und 1 Gulden Aufzug gezahlt werden: zur Hälfte 30 Kreuzer. Sonst ist alles frei und erbeigen. Die 200 Gulden Landeswährung (jeden Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gezählt) betragende Kaufsumme hat der Aussteller folgendermaßen erhalten: Der Sohn übernimmt von dem auf dem gesamten Haus stehenden hornsteinischen Lehenkapital von 100 Gulden 50 Gulden, von seinem zu fordernden Heiratsgut 20 Gulden; die 130 Gulden Rest sind bar zu zahlen. Die Urkunde wird in der Kanzlei des Freiherrn Franz Marquard von und zu Hornstein (1) ausgefertigt (1) Herrn auf Göffingen, Bingen, Bussen und Bittelschieß, kaiserlichen Rats, der Reichsritterschaft in Schwaben Viertels en der Donau Ritterrat und Ausschuß

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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