Katherina, Äbtissin, und der Konvent des Klosters Klarenthal bekunden, daß sie von Harterade, Berlegen Sohn, eine Gült von 2 Maltern Korn zu Wildsachsen ('Wedelensasen') gekauft haben, die jährlich zwischen den zwei Tagen Unserer Frau (15. Aug. und 8. Sept.) fällig ist und vor die Mauer der Stadt Mainz geliefert werden muß; wenn die Lieferung unterbleibt, kann sich das Kloster nach dem Spruch des Schultheißen oder des Dingmanns an den von Harterad zum Pfand gesetzten und im einzelnen beschriebenen Gütern schadlos halten, die den Herren von Kronberg und denen von Delkenheim zinspflichtig sind.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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