Best. 41 Mainzer Universitätsfonds (Bestand)
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41
Universitätsarchiv Mainz (Archivtektonik) >> 06 Zentrale und angegliederte Einrichtungen
1592-1999
Form und Inhalt: Geschichte des Mainzer Universitätsfonds
1781 wurden auf Betreiben Erzbischofs von Erthal die Mainzer Klöster Altmünster, Reichklara und das Karthäuserkloster aufgehoben und deren Vermögen der Mainzer Universität übertragen. Das Vermögen der Klöster wurde inventarisiert, wenn nötig liquidiert und in einen Fonds unter Verwaltung von Angehörigen der Universität überführt.
Nach der Aufhebung der Universität durch die Franzosen ging das Vermögen des Fonds auf die französische Zentralschule und nach deren Auflösung auf das Lyzeum und die Medizinschule über. Als auch diese 1822 ihren Lehrbetrieb einstellte, förderte der Universitätsfonds höhere Lehranstalten in Mainz und Hessen, insbesondere das Mainzer Gymnasium und die großherzogliche Landesuniversität in Gießen, seit dem Ende des 19. Jahrhunderts auch das Neue Gymnasium (heute Rabanus-Maurus-Gymnasium).
Bei der Wiedereröffnung der Universität 1946 wurde das Vermögen des Universitätsfonds von den französischen Besatzungsbehörden wieder der Universität zur Selbstverwaltung zurückgegeben.
1965 wurde der Universitätsfonds in eine selbstständige Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt. Zweck des Universitätsfonds ist satzungsgemäß die Unterstützung von Lehre und Forschung der Johannes Gutenberg-Universität.
Mit 850 ha Landbesitz sowie 400 Erbbaugrundstücken und zahlreichen Wohnungen ist der Universitätsfonds einer der bedeutendsten Grundbesitzer in Rheinland-Pfalz.
Bestandsgeschichte
Der Bestand Mainzer Universitätsfonds gelangte als Zugang 6/1978 in das Universitätsarchiv. Eine erste Erschließung erfolgte bereits vor 1983. In den Jahren 1983 und 1993 wurde er um wenige Einzelakten ergänzt. Eine letzte Ergänzung erfolgte 2013 durch eine Akte aus dem Mainzer Stadtarchiv zur ab Hardtschen Stiftung.
2015 wurde die Verzeichnung überarbeitet und mit einer Systematik versehen.
Der Bestand enthält vorwiegend Akten zu Haushalts-, Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten. Abgesehen von einigen wenigen Akten des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts liegt der Überlieferungsschwerpunkt auf bundesrepublikanischer Zeit, insbesondere auf den 1960er und 1970er Jahren. Besonders zu erwähnen sind die fünf enthaltenen Stiftungsurkunden, die jedoch auf Grund erheblicher Beschädigung nicht mehr (vollständig) lesbar sind.
Literaturhinweis:
- Bärmann, Johannes: Geschichte des Mainzer Universitätsfonds. Kurzer Abriss, o.O., o.J.
- Bockenheimer, Karl Georg: Die rechtliche Natur des Mainzer Universitätsfonds, Mainz 1875.
- Grathoff, Stefan: 225 Jahre Stiftung Mainzer Universitätsfonds. Festschrift zur 225-Jahrfeier der Stiftung Mainzer Universitätsfonds 1781-2006, Mainz 2006. (http://www.mainzer-universitaetsfonds.de/historie.html)
- Jakobi, Ernst: Die Entstehung des Mainzer Universitätsfonds von 1781, in: Nassauische Annalen 64 (1953), S. 129-131.
- Jakobi, Ernst: Die Entstehung des Mainzer Universitätsfonds von 1781. Ein Beitrag zur Geschichte der alten Mainzer Universität, Wiesbaden 1959 (Beiträge zur Geschichte der Universität Mainz 5).
- Jung, Felix: Der Mainzer Universitätsfonds, in: Jahrbuch der Vereinigung „Freunde der Universität Mainz“ 6 (1957).
- Jungk, Ernst: Zur Geschichte und Rechtsnatur des Mainzer Universitätsfonds. Ein Beitrag zur Erforschung der Geschichte und Kultur des Kurstaates Mainz und Rheinhessens, Mainz 1938 (Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz 12).
- Salm, Albert: Der Mainzer Universitätsfonds und sein Lennebergwald. Alte Akten offenbaren interessante Zusammenhänge, in: Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte 20 (2000), H. 2, S. 120-124, H. 3, S. 126-128.
1781 wurden auf Betreiben Erzbischofs von Erthal die Mainzer Klöster Altmünster, Reichklara und das Karthäuserkloster aufgehoben und deren Vermögen der Mainzer Universität übertragen. Das Vermögen der Klöster wurde inventarisiert, wenn nötig liquidiert und in einen Fonds unter Verwaltung von Angehörigen der Universität überführt.
Nach der Aufhebung der Universität durch die Franzosen ging das Vermögen des Fonds auf die französische Zentralschule und nach deren Auflösung auf das Lyzeum und die Medizinschule über. Als auch diese 1822 ihren Lehrbetrieb einstellte, förderte der Universitätsfonds höhere Lehranstalten in Mainz und Hessen, insbesondere das Mainzer Gymnasium und die großherzogliche Landesuniversität in Gießen, seit dem Ende des 19. Jahrhunderts auch das Neue Gymnasium (heute Rabanus-Maurus-Gymnasium).
Bei der Wiedereröffnung der Universität 1946 wurde das Vermögen des Universitätsfonds von den französischen Besatzungsbehörden wieder der Universität zur Selbstverwaltung zurückgegeben.
1965 wurde der Universitätsfonds in eine selbstständige Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt. Zweck des Universitätsfonds ist satzungsgemäß die Unterstützung von Lehre und Forschung der Johannes Gutenberg-Universität.
Mit 850 ha Landbesitz sowie 400 Erbbaugrundstücken und zahlreichen Wohnungen ist der Universitätsfonds einer der bedeutendsten Grundbesitzer in Rheinland-Pfalz.
Bestandsgeschichte
Der Bestand Mainzer Universitätsfonds gelangte als Zugang 6/1978 in das Universitätsarchiv. Eine erste Erschließung erfolgte bereits vor 1983. In den Jahren 1983 und 1993 wurde er um wenige Einzelakten ergänzt. Eine letzte Ergänzung erfolgte 2013 durch eine Akte aus dem Mainzer Stadtarchiv zur ab Hardtschen Stiftung.
2015 wurde die Verzeichnung überarbeitet und mit einer Systematik versehen.
Der Bestand enthält vorwiegend Akten zu Haushalts-, Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten. Abgesehen von einigen wenigen Akten des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts liegt der Überlieferungsschwerpunkt auf bundesrepublikanischer Zeit, insbesondere auf den 1960er und 1970er Jahren. Besonders zu erwähnen sind die fünf enthaltenen Stiftungsurkunden, die jedoch auf Grund erheblicher Beschädigung nicht mehr (vollständig) lesbar sind.
Literaturhinweis:
- Bärmann, Johannes: Geschichte des Mainzer Universitätsfonds. Kurzer Abriss, o.O., o.J.
- Bockenheimer, Karl Georg: Die rechtliche Natur des Mainzer Universitätsfonds, Mainz 1875.
- Grathoff, Stefan: 225 Jahre Stiftung Mainzer Universitätsfonds. Festschrift zur 225-Jahrfeier der Stiftung Mainzer Universitätsfonds 1781-2006, Mainz 2006. (http://www.mainzer-universitaetsfonds.de/historie.html)
- Jakobi, Ernst: Die Entstehung des Mainzer Universitätsfonds von 1781, in: Nassauische Annalen 64 (1953), S. 129-131.
- Jakobi, Ernst: Die Entstehung des Mainzer Universitätsfonds von 1781. Ein Beitrag zur Geschichte der alten Mainzer Universität, Wiesbaden 1959 (Beiträge zur Geschichte der Universität Mainz 5).
- Jung, Felix: Der Mainzer Universitätsfonds, in: Jahrbuch der Vereinigung „Freunde der Universität Mainz“ 6 (1957).
- Jungk, Ernst: Zur Geschichte und Rechtsnatur des Mainzer Universitätsfonds. Ein Beitrag zur Erforschung der Geschichte und Kultur des Kurstaates Mainz und Rheinhessens, Mainz 1938 (Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz 12).
- Salm, Albert: Der Mainzer Universitätsfonds und sein Lennebergwald. Alte Akten offenbaren interessante Zusammenhänge, in: Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte 20 (2000), H. 2, S. 120-124, H. 3, S. 126-128.
Mainzer Universitätsfonds (Zug. 6/1978)
88 Kartons; 11,1 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.06.2025, 10:11 MESZ