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Bezeichnung derjenigen Verbrechen, welche gemäß Artikel 2 des Kompetenz-Gesetzes vom 17. September 1841 von den Stadt- und Landgerichten abgeurteilt werden und nach dem Code pénal eine peinliche oder entehrende Strafe nach sich ziehen (diese Abhandlung ist vornehmlich in französischer Sprache gehalten)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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